Immobilienkredit: Honorar-Berater und Vermittler

Immobilienkredit: Honorar-Berater und Vermittler
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Zum 21. März 2016 haben sich die Zulassungsregeln für Immobilienkreditvermittler geändert. Diese benötigen nun eine Erlaubnis nach § 34 i GewO und müssen sich im Vermittlerregister eintragen lassen.

Immobilienkreditvermittler ist, wer gewerbsmäßig den Abschluss von Darlehensverträge, die

  1. entweder durch ein Grundpfandrecht besichert sind oder
  2. die für den Erwerb oder Erhaltung des Eigentums an Grundstücken, an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstückgleichen Rechten bestimmt sind,

zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer vermittelt oder Dritte zu solchen Verträgen berät.

Honorar-Immobiliarberater ist, wer eine unabhängige Beratung zu Immobilienkreditverträgen anbietet oder als unabhängiger Berater auftritt.

Wie aber wird man Immobilienkreditvermittler oder Honorar-Immobilienkreditberater? Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen Sie für diese Tätigkeit erfüllen müssen.

Erlaubnis und Registrierung

Als Immobilienkreditvermittler oder Honorar-Immobilienkreditberater dürfen Sie nur tätig werden, wenn Sie im Vermittlerregister eingetragen sind. Dazu benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 i GewO.

Registrierungspflicht

Als Immobilienkreditvermittler oder Honorar-Immobilienkreditberater müssen Sie sich im Vermittlerregister eintragen lassen. Auch Ihre Mitarbeiter, die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken oder dafür verantwortlich sind, müssen Sie unmittelbar nach Aufnahme der Tätigkeit zur Eintragung im Register anmelden.

Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung "Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für Immobiliardarlehens-vermittlung IHK" führen wir in Kooperation mit der IHK Düsseldorf durch. Termine und Anmeldemöglichkeiten finden Sie im Internetangebot der IHK Düsseldorf.

Berufshaftpflichtversicherung

Der Immobiliardarlehensvermittler muss den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erbringen. Hierbei handelt es sich um eine Vermögensschadenhaftpflicht mit Deckungsbeiträgen von mindestens 460.000 Euro pro Schadensfall und mindestens 750.000 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres.

Voraussetzungen

Damit die IHK Ihnen die Erlaubnis erteilen kann, müssen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) sowie ausreichende Sachkunde nachweisen.

Folgende aktuelle Unterlagen (nicht älter als 3 Monate) sind dafür erforderlich:

  1. Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart OB (Bürgerbüro)
  2. Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde, Belegart 9 (Bürgerbüro)
  3. Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt des Wohnsitzes)
  4. Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (online unter www.vollstreckungsportal.de)
  5. Auszug aus dem Insolvenzregister (Amtsgericht des Wohnsitzes)
  6. Versicherungsbestätigung einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  7. Sachkundenachweis
    - Sachkundeprüfung Geprüfte/r Fachfrau/Fachmann für
      Immobiliardarlehensvermittlung IHK oder
    - Gleichgestellte Berufsqualifikation (§ 4 ImmVermV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Bei einem Antrag als juristische Person gilt folgendes:

Für die juristische Person sind die Nachweise 2 – 6 beizubringen und für den/die Geschäftsführer die Nachweise 1; 2; 3 und 7. Befindet sich die juristische Person in Gründung oder ist gerade erst im Handelsregister eingetragen (maximal 1 Monat), so sind die Nachweise wie folgt zu beantragen: Für die juristische Person Nr. 6. Für den/die gesetzlichen Vertreter: 1; 2; 3; 4; 5 und 7.

Antragsformulare

Gebühren

Gemäß der Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein sind mit dem Eingang eines Antrags Gebühren fällig. Sie erhalten hierzu einen gesonderten Gebührenbescheid.

 

AntragGebühr

Erlaubnisverfahren nach § 34 i Abs. 1, Abs. 5 GewO

129,00 €

Registrierung nach § 34 i Abs. 8 Nr. 1 GewO (Gewerbetreibender)

60,00 €

Registrierung nach § 34 i Abs. 8 Nr. 2 GewO (Angestellter)

     15,00 €

Verfahren nach § 34 i Abs. 4 GewO -
(Aufnahme eines Vermittlers aus einem EU/EWR-Staat)

    25,00 €

Registrierung pro EU/EWR-Land

36,00 €