Lkw-Maut in Krefeld und Viersen

Lkw-Maut in Krefeld und Viersen
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Mit der Einführung der Lkw-Maut auf Bundesautobahnen hatte die Bundesrepublik bereits im Jahr 2005 einen Systemwechsel – weg von der Steuer- und hin zur Nutzerfinanzierung des Bundesfernstraßenbaus – eingeleitet. Zunächst wurde die Lkw-Maut für schwere Lkw ab 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG) auf Autobahnen eingeführt, wurde dann in zwei Schritten auf ausgesuchte Bundesstraßen ausgedehnt und auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen zGG abgesenkt. 

Seit 1. Juli 2018 gilt die Mautpflicht für alle Bundesautobahnen sowie die Bundesstraßen. Damit sind auch alle innerörtlichen Bundesstraßen betroffen. Mit diesem Schritt wird die Nutzerfinanzierung konsequent vorangetrieben. Zukünftig wird die Benutzung von rund 51.000 Kilometern des deutschen Straßennetzes gebührenpflichtig. 

Änderungen zum 1. Dezember 2023 und zum 1. Juli 2024

Der Deutsche Bundestag hat am 20. Oktober 2023 dem "Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften" zugestimmt, welches die Einführung der CO2-Differenzierung bei der Lkw-Maut ab dem 1. Dezember 2023 sowie die Absenkung der Mautpflichtgrenze von 7,5 Tonnen auf mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) ab dem 1. Juli 2024 regelt.

Handwerkerausnahme

Zeitgleich mit der Absenkung der Mautpflichtgrenze von 7,5 Tonnen auf mehr als 3,5 Tonnen tzGm tritt eine neue sog. „Handwerkerausnahme“ in Kraft. Nach dem zukünftigen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nummer 10 des Bundesfernstraßenmautgesetzes sind Fahrzeuge zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen von der Lkw-Maut ausgenommen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt, oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt, benutzt werden. Es handelt sich um die Berufe aus Anlage A zu § 1 Abs. 2 und Anlage B zu § 18 Abs. 2 der Handwerksordnung oder um mit dem Handwerk vergleichbare Berufe.

Die Liste aller Berufe, die die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen, finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Logistik und Mobilität.

Ob die Voraussetzungen dieser Mautbefreiung vorliegen, kann nicht pauschal im Vorhinein beurteilt werden, sondern hängt von der konkreten Fahrt und den konkret beförderten Gütern ab. Detaillierte Auskünfte zur Lkw-Maut erteilt das zuständige Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Es wird eine freiwillige Möglichkeit für Handwerker geben, ihre Fahrzeuge bei der Mautsystembetreibergesellschaft Toll Collect GmbH als mautbefreit anzuzeigen. Einzelheiten u.a. zum Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen für die Mautbefreiung werden derzeit noch mit dem BALM und der Mautsystembetreibergesellschaft Toll Collect GmbH abgestimmt. Entsprechende Informationen werden so schnell wie möglich auf den Internetseiten von Toll Collect und BALM bereitgestellt.

Mitwirkungspflicht des Fahrers

Seit 1. Januar 2019 haben die Lkw-Fahrer im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten die Aufgabe, die Gewichtsklasse (Toll Collect: Gewichtsklassen) korrekt einzustellen. Das Gewicht ist in folgende Gewichtsklassen einzuordnen: größer/gleich 7,5 bis 11,99 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, größer/gleich 12 Tonnen bis 18 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht und größer 18 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 18 Tonnen wird zusätzlich nach bis zu drei beziehungsweise über vier Achsen unterschieden, die der Lkw-Fahrer im Fahrzeuggerät anzugeben hat. Bei Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen bis zu 18 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ist eine Einstellung der Achszahl freiwillig möglich.

 

 

Mautpflichtige Straßen im IHK-Bezirk Mittlerer Niederrhein

Stadt Krefeld/Kreis Viersen (zur interaktiven Mautstraßenkarte)

B 9 - Streckenverlauf:

Ausfahrt A 44 Krefeld Fichtenhain ► Oberschlesienstraße ► Gladbacher Str. ► Deutscher Ring ► Frankenring ► Preußenring ► Oranierring ► Blumentalstaße ► Birkschenweg ► Kempener Allee ► Venloer Str. ► Klever Str. ► Vinnbrück ► Haag ► Richtung Kerken/Geldern/Kevelaer (IHK-Bezirk Duisburg)

B 57 - Streckenverlauf:

Ausfahrt A 44 Krefeld-Forstwald ► Gladbacher Str. ► Obergath ► Untergath ► Dießemer Bruch ► Oppumer Str. ► Glockenspitz ► Berliner Str. ► Übergang in B 288

B 221 - Streckenverlauf:

südlich aus Richtung Wegberg (IHK-Bezirk Aachen) ► Aachener Str. ► Kaldenkirchener Str. ► Venloer Str. ► Brüggener Str. ► Brachter Str. ► Hülst ► Übergang in A 61 Kaldenkirchen-Süd

Ausfahrt A 61 Kaldenkirchen ► Kaldenkirchener Str. ► Geldrische Str. ► Louisenburger Str. ► Richtung Straelen (IHK-Bezirk Duisburg)

B 288 - Streckenverlauf:

Berliner Str. ► Krefelder Str. ► Richtung Duisburg (IHK-Bezirk Duisburg)

B 509 - Streckenverlauf:

Blumentalstaße ► Birkschenweg ► Kempener Allee ► Venloer Str. ►Kempener Str. ► Hülser Str. ► Kempener Außenring ► Schlibeck ► Am Schlibecker Berg ► Dyck ► Auffahrt A 61 Nettetal

Stadt Mönchengladbach

Rhein-Kreis Neuss