Fachkundeprüfung im gewerblichen Güterkraftverkehr

Fachkundeprüfung im gewerblichen Güterkraftverkehr
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Fachkundeprüfung als Voraussetzung für die Unternehmensgründung

Voraussetzung für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung ist der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Existenzgründers und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes.

Außerdem hat der Unternehmer bzw. der Verkehrsleiter die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachzuweisen. Dies geschieht durch eine Fachkundeprüfung bei der IHK.

NEU: Ab 21. Mai 2022 Genehmigungspflicht bereits ab 2,5 t zulässige Gesamtmasse (internationaler Güterverkehr)

Aufgrund der im Juli 2020 geänderten “Marktzugangs-Verordnung” (EU) Nr. 1072/2009 sowie der Berufszugangs-Verordnung” (EG) Nr. 1071/2009 müssen Unternehmen ab dem 21. Mai 2022, die Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr sowie in Kabotageverkehren einsetzen, eine Gemeinschaftslizenz hierfür besitzen. Bislang galt dies nur für Beförderungen über 3,5 t. Weitere Informationen zur Genehmigungspflicht ab 2,5 t erhalten Sie hier.

Bei nationalen Beförderungen bleibt die Lizenzpflicht wie bisher bei 3,5 t zulässige Gesamtmasse

Hinweise zur Fachkundeprüfung

Zur Teilnahme an der Fachkundeprüfung bietet Ihnen die IHK regelmäßig Prüfungstermine an. Für die Vorbereitung auf diese Prüfung hat der Gesetzgeber keine Regelungen aufgestellt. Daher liegt es im Ermessen des Prüfungskandidaten, ob und wie er sich die notwendigen Kenntnisse aneignet. Ein Orientierungsrahmen bietet Einzelheiten über Umfang und Tiefe der erforderlichen Fachkenntnisse. Entsprechende Fachliteratur zur Vorbereitung bieten verschiedene Verlage an. Eine strukturierte Vorbereitung ist bei entsprechenden Schulungsanbietern möglich.

Die Einladung zur Prüfung erfolgt durch die IHK in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen.

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die Prüfungsgebühr gemäß der Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein, 169 Euro.

Bei Rücktritt/Storno werden laut Gebührenordnung der IHK bei Abmeldung von der Prüfung bis 4 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin 27 Euro, weniger als 4 Wochen 35 Euro, der Prüfungsgebühr berechnet.

Alle Informationen zur Fachkundeprüfung und zum Umgang mit Ihrer Genehmigungsbehörde haben wir in einem Merkblatt (Downloadbereich) für Sie gebündelt.

Haben Sie Fragen, rund um den Ablauf Ihrer Prüfung? Werfen Sie einen Blick in unseren kurzen Film, er gibt Ihnen bestimmt die ein oder andere Antwort. Sollten Sie danach noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da!

Anmeldung zur Prüfung

Bitte nutzen Sie unser Onlineportal, um sich anzumelden.

Prüfungstermine

Für 2024 bietet die IHK Mittlerer Niederrhein folgende Prüfungstermine an:

Schriftliche Prüfung

mündliche Prüfung

07.02.2024

20.02.2024

05.03.2024

19.03.2024

09.04.2024

23.04.2024

07.05.2024

22.05.2024 

04.06.2024

18.06.2024

13.08.2024

27.08.2023

10.09.2024

24.09.2024

03.12.2024

17.12.2024