Bildungsurlaub

Bildungsurlaub
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Was ist Bildungsurlaub?

Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG-NRW) für NRW erfolgt die Arbeitnehmerweiterbildung über die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen.

Wer kann Bildungsurlaub beantragen?

Anspruchsberechtigt nach diesem Gesetz sind Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben. Für Arbeitnehmer in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit weniger als zehn Beschäftigten besteht kein Freistellungsanspruch.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub richtig?

Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme und den Zeitraum der Arbeitnehmerweiterbildung so frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich mitzuteilen.

Die IHK ist anerkannter Bildungsträger im Sinne des Gesetzes. Alle IHK-Veranstaltungen, für die Bildungsurlaub beantragt werden kann, sind in unserem gedruckten Weiterbildungsprogramm mit dem Logo "Bildungsurlaub" gekennzeichnet.