T008-PN121 - Geprüfte/r Industriemeister/-in (IHK) - Fachrichtung Metall
Prüfung: 03. und 04.11.2022
Handlungsspezifische Qualifikation: 12.11.2022 - 30.04.2024
Prüfung: Frühjahr 2024 (genaue Termine folgen)
Repetitorium: 26.09. - 30.09.2022, Mo. - Fr. 17:30 - 20:45 Uhr
Vollzeitwochen:
27.06. - 01.07.2022
31.07. - 04.08.2023
09.10. - 13.10.2023
Mo.- Fr.: 08:00- 13:00 Uhr
Ort: IHK Mittlerer Niederrhein Friedrichstr. 40 41460 Neuss KNR: T008-PN121 Entgelt: 4.750,00 € für 1026 Unterrichtseinheiten Zahlung: Zahlbar in fünf halbjährlichen Semesterrechnungen zu je 950,00€ (insgesamt 4.750,00€),zzgl. Lernmaterialien und Prüfungsgebühr (Informationen über die aktuellen Prüfungsgebühren finden Sie unter www.ihk-krefeld.de/7206).
Kompaktinformationen
Der Industriemeister Metall nimmt im gewerblich-technischen Bereich Organisations- und Führungsaufgaben wahr. Zukünftige Mitarbeiter in dieser Position müssen die Bereiche Fertigung sowie Instandhaltung beherrschen und zugleich flexibel und vorausschauend auf Veränderungen der Arbeitswelt reagieren. Die Verknüpfung dieser Handlungsbereiche ist Bestandteil dieser erfolgreichen Fortbildung.
Ihre Inhalte
A. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
• Rechtsbewusstes Handeln
• Betriebswirtschaftliches Handeln
• Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
• Zusammenarbeit im Betrieb
• Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
B. Handlungsspezifische Qualifikationen
• Handlungsbereich Technik
- Betriebstechnik
- Fertigungstechnik
- Montagetechnik
• Handlungsbereich Organisation
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
• Handlungsbereich Führung und Personal
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
Inklusive Klausurentraining, Repetitorium und Online Lernstandskontrolle!
Informationen
ZielgruppeInteressenten die die gleichlautende IHK-Prüfung absolvieren möchten
Dozent/-inErfahrenes IHK-Dozententeam
Zulassung(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und 2. zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis. 3. den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kentnisse gemäß der Ausbildereignungsverordnung. (3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben. Stellen Sie hier Ihren Zulassungsantrag, um zu erfahren ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen: https://www.ihk-fortbildungsprüfungen.de Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge anbieten und uns über diese informieren. Die Übersicht finden Sie im gedruckten IHK Weiterbildungsprogramm sowie unter https://www.weiterbildung-ihk.de/weiterbildung/kursformen/weiterbildungsanbieter.html .
AbschlussBundesweit einheitliches Prüfungsverfahren
Informationen zur IHK-PrüfungKlicken Sie hier, um mehr Informationen zur öffentlich rechtlichen IHK-Prüfung zu erhalten.