T016-PK121 - Geprüfte/r Technische/r Fachwirt/in (IHK) - Crashkurs
Prüfung: 16.03.2022
Teil 2: 23.03.2022 - 14.09.2022
Prüfung: 22.09.2022
Teil 3: 19.10.2022 - 22.04.2023
Prüfung: 03.05.2023
Repetitorium:
07.03. - 10.03.2022, Mo. - Do. 17:30 - 21:15 Uhr
06.09. - 14.09.2022, Di. - Do. und Mo. - Mi. 17:30 - 21:15 Uhr
Intensivwoche:
25.04. - 28.04.2022, Mo. - Do.: 17:30 - 21:15 Uhr
Vollzeitwoche:
03.04. - 06.04.2023, Mo. - Do.: 08:00 - 13:00 Uhr Ort: IHK Mittlerer Niederrhein Nordwall 39 47798 Krefeld KNR: T016-PK121 Entgelt: 4.380,00 € für 665 Unterrichtseinheiten Zahlung: Zahlbar in drei halbjährlichen Semesterrechnungen zu je 1.460,00 € (insgesamt 4.380,00 €), zzgl. Lernmaterialien und Prüfungsgebühr (Informationen über die aktuellen Prüfungsgebühren finden Sie unter www.ihk-krefeld.de/7206).
Kompaktinformationen
Eine Weiterbildung zum Geprüften Technischen Fachwirt befähigt dazu, den technisch-organisatorischen Wandel in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit mitzugestalten, sowie die Schnittstellenfunktionen zwischen betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen wahrzunehmen. Das Verstehen komplexer Zusammenhänge sowie die Verknüpfung von theoretischen Wissen mit praktischen Beispielen, steht im Zentrum dieser Fortbildung.
Ihre Inhalte
• Wirtschaftsbezogene Qualifikationen:
Volks- und Betriebswirtschaft
Rechnungswesen
Recht und Steuern
Unternehmensführung
• Technische Qualifikationen:
Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie
Fertigungs- und Betriebstechnik
• Handlungsspezifische Qualifikationen:
Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz
Führung und Zusammenarbeit
Inklusive Klausurentraining, Repetitorium und Online Lernstandskontrolle!
Informationen
ZielgruppeInteressenten, die die gleichlautende IHK-Prüfung absolvieren möchten
Dozent/-inErfahrenes IHK-Dozententeam
Zulassung(1) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" oder "Technische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Technische Qualifikationen", der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis. (3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes/einer Geprüften Technischen Fachwirtin haben. Stellen Sie hier Ihren Zulassungsantrag, um zu erfahren ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen: https://www.ihk-fortbildungsprüfungen.de Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge anbieten und uns über diese informieren. Die Übersicht finden Sie im gedruckten IHK Weiterbildungsprogramm sowie unter https://www.weiterbildung-ihk.de/weiterbildung/kursformen/weiterbildungsanbieter.html .
AbschlussBundesweit einheitliches Prüfungsverfahren
Informationen zur IHK-PrüfungKlicken Sie hier, um mehr Informationen zur öffentlich rechtlichen IHK-Prüfung zu erhalten.