WEG-Eigentümerversammlungen erfolgreich durchführen - Von der Vorbereitung bis zum Protokoll
Kompaktinformationen
Der Wohnimmobilienverwalter ist entsprechend dem WoEigG verpflichtet, einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung einzuberufen. Die Vorbereitungen beginnen bereits mit dem Sammeln der Tagesordnungspunkte sowie der Begehung der Immobilie und der sich daraus ergebenen Reparatur- und Sanierungsvorschläge. Zu den weiteren Vorbereitungen gehören die Absprache mit den Beiräten über Ort und Termin der Eigentümerversammlung, die ordnungsgemäße Einladung, die Darstellung der erledigten und zukünftigen Arbeiten sowie die dezente Marketingpräsentation des Verwaltungsunternehmens während der Eigentümersammlung. Zum Abschluss gehören dann vor allem das Anfertigen der Niederschrift und die Beschlusssammlung.
Ihre Inhalte
• Vorschläge zur Tagesordnung sammeln
• Wohnanlage begehen
• Instandhaltungsmaßnahmen protokollieren
• Hausgeldabrechnung erstellen
• Wirtschaftsplan erstellen
• Prüfung der Unterlagen durch den Verwaltungsbeirat
• Tagesordnungspunkte erstellen
• Teilungserklärung berücksichtigen
• Versammlungsort und Termin festlegen
• Grundbuchprüfung
• Einladungen versenden
• Vollmachten prüfen
• Eigentümerversammlung mit positive Darstellung des Unternehmens
• Niederschrift anfertigen
• Beschlusssammlung vervollständigen
• Beschlussumsetzung sicherstellen und nachhalten
Informationen
ZielgruppeImmobilien- und WEG-Verwalter, WEG-Beiräte und Wohnungseigentümer
Dozent/-inHeinz-J. Rausch, Immobilienverwalter und Makler, Mitglied im Sachverständigenausschuss des IVD
VoraussetzungenGrundlagen des Wohnungseigentumsgesetzes sind empfehlenswert.
AbschlussIHK-Teilnahmebescheinigung