Interessenvertretung

Welche Interessen werden wie berücksichtigt? Wer entscheidet, welche Interessen vertreten werden? Das erfahren Sie hier.

 

Welche Interessen vertritt die IHK?

Die IHK vertritt das wirtschaftliche Gesamtinteresse der Region. Das unterscheidet sie von anderen wirtschaftsnahen Organisationen und Verbänden. Dieses Gesamtinteresse ist zugleich mehr als die Summe diverser Einzelinteressen. Es setzt vielmehr deren Ermittlung und Abwägung voraus. Denn die IHK spricht für alle, die ein Gewerbe betreiben und setzt sich für gute Standortbedingungen in ihrer Region ein.

Objektivität und zugleich auch die Unabhängigkeit von Politik und Einzelinteressen begründet letztlich die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft. Denn nur sie gewährleistet die gleichberechtigte Mitwirkung kleiner, mittlerer und großer Unternehmen an der Meinungsbildung ihrer IHK.

 

 

Wie werden die Interessen kleiner Unternehmen berücksichtigt?

Die branchenmäßige Vielfalt der Wirtschaft am Niederrhein spiegelt sich auch in den einzelnen Wahlgruppen der Wahl zur Vollversammlung wider. Insbesondere die mittelständische Struktur mit innovativen kleinen Unternehmen macht die Stärke unserer Wirtschaft aus. Daher ist es wichtig, dass auch in den Vollversammlungen große Unternehmen ebenso wie die kleinen und mittleren Unternehmen beteiligt sind. Umso erfreulicher ist es daher, dass die Repräsentanz kleinerer und mittelständischer Unternehmen in den IHK-Gremien in den vergangenen Jahren gestiegen ist. So kommen rund 79 Prozent der Vollversammlungsmitglieder aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Auch im Präsidium der IHK sind kleine und mittlere Unternehmen mit einem Anteil von rund 77 Prozent gut vertreten.

 

 

Wer entscheidet, welche Interessen vertreten werden?

Entscheider ist in jeder IHK die Vollversammlung. Die Hauptaufgabe der IHK ist die Interessenvertretung ihrer Mitgliedsunternehmen. Dabei wägt sie die unterschiedlichen Branchen- und Einzelinteressen unabhängig von der Unternehmensgröße im IHK-Bezirk ab und bündelt so das Gesamtinteresse der Wirtschaft. Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal der IHK. Als Sprachführerin für die regional ansässigen Unternehmen gibt die IHK der regionalen Wirtschaft eine Stimme und bezieht im Auftrag ihrer Mitglieder Stellung zu den aktuellen wirtschaftspolitischen Themen.

Dabei sind die Interessen des kleinen Kiosk-Besitzers, des IT-Unternehmers, des Maschinenbauers aus dem Mittelstand sowie des weltweit aktiven DAX-Unternehmens zwar manchmal sehr unterschiedlich. Einiges haben sie aber auch gemeinsam: Sie alle brauchen z.B. ein wirtschaftsfreundliches Umfeld, eine gute Verkehrsinfrastruktur, einen fairen Wettbewerb, Rechtssicherheit und gut ausgebildete Fachkräfte. Grundgedanke der IHK ist es daher, die Vielfalt der Unternehmsinteressen darzustellen und sie auf demokratischem Wege zu einer Position der regionalen Wirtschaft zu bündeln.

Die Vollversammlung ist ein Spiegel der regionalen Wirtschaft, die über die Stellungnahmen und wirtschaftspolitischen Aussagen der IHK im Sinne des Gesamtinteresses entscheidet und über zukünftige Aufgaben der IHK Mittlerer Niederrhein, insbesondere im Rahmen der Interessenvertretung, beschließt. Die Vollversammlung hat sich für die Amtszeit 2022 bis 2026 ein Leitbild gegeben, das die wesentliche Ausrichtung der IHK-Arbeit für die nächsten fünf Jahre festlegt und veranschaulicht. Die Geschäftsführung der IHK Mittlerer Niederrhein leitet aus dem Leitbild konkrete Projekte und Dienstleistungen für die Jahresplanung ab, die die Vollversammlung beschließt. Mit „Gesagt-Getan“ wird die Geschäftsführung im Jahr darauf durch die Vollversammlung überprüft, ob die gesetzten Ziele der Jahresplanung erreicht wurden.

 

 

Haben Sie weitere Fragen?

Bitte wenden Sie sich bei Ihren Fragen an die jeweiligen im Portal genannten Ansprechpartner. Alternativ steht Ihnen Lutz Mäurer, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit, zur Verfügung. Fragen von allgemeinem Interesse werden wir anschließend im IHK-Transparenzportal beantworten.