Steuerkraft

Erfahren Sie, wie steuerstark der Mittlere Niederrhein und seine Teilregionen sind und wie sich wichtige Steuerarten – wie die Gewerbesteuer – entwickelt haben. Auf diesen Seiten erhalten Sie Daten zur Steuereinnahmekraft und zur Realsteueraufbringungskraft.

Daten zur Steuereinnahmekraft

Die Realsteueraufbringungskraft ist eine Größe, die dazu dient, die Realsteuerkraft von Gemeinden mit verschiedenen Realsteuerhebesätzen vergleichbar zu machen. Die Realsteueraufbringungskraft gibt an, wie hoch das Realsteuer-Ist-Aufkommen gewesen wäre, wenn die betrachteten Gemeinden den gewogenen Durchschnittshebesatz des jeweiligen Bundeslandes (hier: NRW) angewandt hätten.

Die gemeindliche Steuereinnahmekraft bezeichnet die Realsteueraufbringungskraft einer Stadt/Gemeinde, die um die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer erhöht und um die Gewerbesteuerumlage verringert wird.

Steuerkraft 2022

  Realsteueraufbringungskraft: Gewerbesteuer je Einwohner Steuereinnahmekraft je Einwohner
Nordrhein-Westfalen 851,17 1638,55
Krefeld 760,10 1572,34
Mönchengladbach 813,59 1564,81
Rhein-Kreis Neuss 769,46 1680,87
Dormagen 476,93 1341,33
Grevenbroich 541,14 1430,98
Jüchen 313,37 1144,41
Kaarst 1006,49 1875,43
Korschenbroich 639,85 1583,85
Meerbusch 705,08 1711,01
Neuss 1083,71 2005,60
Rommerskirchen 320,53 1239,47
Viersen, Kreis 611,33 1410,89
Brüggen 599,24 1376,15
Grefrath 288,97 1093,19
Kempen 718,69 1626,23
Nettetal 679,01 1372,38
Niederkrüchten 361,01 1103,91
Schwalmtal 552,74 1347,99
Tönisvorst 392,19 1266,99
Viersen 566,09 1285,90
Willich 873,19 1792,21

 Quelle: IT.NRW