Förderung zur Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen

Förderung zur Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen
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Stand: 06.02.2020

Um die Stickstoffdioxidemissionen aus dem Straßenverkehr fortlaufend zu verringern, können Unternehmen eine Förderung zur Nachrüstung mit Stickstoffminderungssystemen ihrer leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeuge erhalten. In den förderfähigen Kommunen, zu denen Mönchengladbach und Neuss gehören, können bis Ende Februar 2020 entsprechende Förderanträge gestellt werden. Darauf macht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein aufmerksam.

Gefördert wird die Nachrüstung von leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen (mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,8 bis 3,5 Tonnen) und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen (zwischen 3,5 bis 7,5 Tonnen). Unternehmen mit Sitz in Mönchengladbach und Neuss liegen in einer „förderfähigen“ Stadt. „Die Förderung können aber auch Unternehmen erhalten, deren Fahrzeuge sich überwiegend in diesen Städten bewegen. Gleiches gilt im Übrigen für Unternehmen, die beispielsweise überwiegend in Köln fahren. Wir empfehlen Unternehmen daher, sich zunächst die Liste der Städte im Anhang II der Förderrichtlinien anzusehen und zu überprüfen, ob sie die weiteren Bedingungen erfüllen, um die Förderung in Anspruch zu nehmen“, sagt Coco Grünert, IHK-Beraterin Umwelt und Nachhaltigkeit.

Die Förderanträge können von den Fahrzeughaltern noch bis zum 29. Februar 2020 über die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) gestellt werden. Weitere Informationen etwa zu Fördervoraussetzungen sowie Listen zugelassener Nachrüstsysteme und förderfähiger Kommunen gibt es unter:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/21192