„Entsendung und Dienstleistungserbringung in Großbritannien“

„Entsendung und Dienstleistungserbringung in Großbritannien“
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Stand: 05.02.2021

Seit dem Ende der Brexit-Übergangsphase am 1. Januar haben sich viele wirtschaftliche Regelungen zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich grundlegend geändert. Dies gilt auch für die Mitarbeiterentsendung und grenzüberschreitende Dienstleistungen. Daher lädt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein für den 9. März zu einem Webinar zum Thema ein. Unter dem Titel „UK after Brexit: Entsendung und Dienstleistungserbringung“ wird Ina Redemann, Leiterin der Rechtsabteilung der Auslandshandelskammer Vereinigtes Königreich, über die aktuellen Regelungen berichten.

IHK-Außenwirtschaftsexperte Jörg Rapse rät Unternehmen, die Mitarbeiter nach Großbritannien entsenden, dringend dazu, sich mit dem Thema zu befassen: „War das Vereinigte Königreich vor dem Brexit das Land mit den einfachsten Zugangsvoraussetzungen für Entsendekräfte, sind die Einreiseregelungen jetzt sehr genau zu prüfen.“

Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet von 15.30 bis 16.30 Uhr statt. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten sind auf der IHK-Website zu finden: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/25277