IHK zu neuen Corona-Regelungen

IHK zu neuen Corona-Regelungen
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Stand: 19.11.2021

Homeoffice-Pflicht, 3G am Arbeitsplatz, 2G für die Kunden der Unternehmen aus der Gastronomie und Freizeitwirtschaft – die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes und die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz haben große Auswirkungen auch auf die Unternehmen in Krefeld, Mönchengladbach, im Rhein-Kreis Neuss und im Kreis Viersen. Jürgen Steinmetz, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein, bewertet die Beschlüsse ambivalent.

Explizit begrüßt die IHK, dass sich verschärfte Restriktionen am Hospitalisierungsindex orientieren. „Das ist ein zielführenderes Kriterium als die Inzidenz. Allerdings muss fortwährend überprüft werden, ob die Restriktionen angemessen sind.“ Dass keine Beschränkungen für den Einzelhandel geplant sind, ist aus Sicht der IHK ein sehr gutes Zeichen. „Der Handel war und ist kein Pandemietreiber. Deswegen ist das eine gute Entscheidung“, so Steinmetz. Dennoch glaubt er, dass viele Branchen durch die vierte Welle Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. „Deswegen ist es richtig, die Wirtschaftshilfen und auch den leichteren Zugang zur Kurzarbeit über den 31. Dezember hinaus zu verlängern“, so Steinmetz.

Weniger zufrieden ist der Hauptgeschäftsführer mit der Ausgestaltung der 3G-Regel am Arbeitsplatz und der pauschalen Homeoffice-Pflicht. „Die IHK befürwortet eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz“, betont Steinmetz. „Allerdings befürchten wir, dass die Dokumentationspflichten und der Organisationsaufwand vieler kleiner und mittlerer Betriebe zu einer Überlastung führen.“

Viele Unternehmen fordern seit geraumer Zeit mit Blick auf den betrieblichen Infektionsschutz, dass sie eine Auskunft über den Impfstatus ihrer Beschäftigten erhalten. „Es ist gut, dass dies jetzt möglich ist“, sagt Steinmetz. Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten ein Homeoffice-Angebot machen, wenn dies im jeweiligen Job möglich ist. Beschäftigte müssen dieses Angebot annehmen. Die pauschale Homeoffice-Pflicht hält der Hauptgeschäftsführer allerdings für nicht angemessen, da bei der aktuellen Lage auch noch mildere betriebliche Infektionsschutzmaßnahmen möglich sind. Denkbar sei zum Beispiel, die Arbeitsplätze so aufzuteilen, dass Abstände eingehalten werden können. „So müssten nicht gleich alle Mitarbeiter ins Homeoffice.“

Aus Sicht der IHK kann die Pandemie nur durch das Impfen bewältigt werden. „Wir werden mit der AOK Rheinland/Hamburg wieder Impfaktionen organisieren. Gleichzeitig geht es darum, Ungeimpfte zu überzeugen.“ Steinmetz betont, dass betriebliche Impfangebote weiterhin ein wichtiger Baustein sind, allerdings bislang zu wenig von der Politik berücksichtigt wurden. „Im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz findet sich dazu nichts. Das ist schon enttäuschend", so der IHK-Hauptgeschäftsführer.