Unterrichtung im Bewachungsgewerbe für Mitarbeiter nach §34a GewO

Termin: 17.02.2025 bis 21.02.2025 Zeit: Mo. - Fr. 08:30 - 15:30 Uhr, Montag bis 16:00 Uhr Ort: IHK Mittlerer Niederrhein
Bismarckstr. 109
41061 Mönchengladbach
KNR: U001-SM225 Gebühr: 300,00 € für 40 Unterrichtseinheiten

Kompaktinformationen

Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe vermittelt den Teilnehmern die notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten sowie deren praktische Anwendung anhand der gesetzlichen Vorgaben. Im Anschluss können sie eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben wahrnehmen. Praktisch bedeutet dies, dass sowohl der Unternehmer als auch seine Mitarbeiter ihre Tätigkeit erst aufnehmen können, wenn sie zuvor an einer Unterrichtung bei der IHK teilgenommen haben.

Am Ende des letzten Unterrichtstags wird ein Test geschrieben. Nur bei Bestehen des Tests wird eine Bescheinigung ausgehändigt (bitte Personalausweis mitbringen).

Hinweis:
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, so dass die zu unterrichtende Person über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen muss.

Ihre Inhalte

• Recht der öffentl. Sicherheit und Ordnung
• Gewerberecht und Datenschutzrecht
• Bürgerliches Gesetzbuch
• Straf- und Verfahrensrecht einschl. Umgang mit Waffen
• Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen
und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, Eigensicherung
• Interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
• Brandschutz
• Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherungsdienste
• Grundzüge der Sicherheitstechnik

Informationen

Weiterführende Links

Merkblatt Unterrichtung im Bewachungsgewerbe für Mitarbeiter nach §34a GewO
Bewachungsgewerbe - Unterrichtung oder Sachkundeprüfung?

Zielgruppe

Personen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34 a Abs. 1 Satz 4 der Gewerbeordnung beschäftigt werden sollen 1. Personen, die das Bewachungsgewerbe nach § 34a Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung als Selbstständige ausüben wollen, 2. bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind, 3. die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Personen und 4. sonstige Unselbstständige, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34a Absatz 1 Satz 5 der Gewerbeordnung beschäftigt werden sollen

Dozent/-in

Olaf Stecken

Voraussetzungen

Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, so dass die zu unterrichtende Person über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen muss. Hinweis: Die Kenntnisse der unterrichteten Themen werden durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen (Test) überprüft. Der Test muss mindestens zu 50 % bestanden werden! Der Unterrichtungsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse, nicht bestandenem Test sowie bei Fehlzeiten verweigert werden. Es besteht eine 100-prozentige Anwesenheitspflicht.

Abschluss

Interner Test, IHK-Bescheinigung