Mechatroniker

Mechatroniker
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Informationen zur Prüfung in der Mechatronik

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen.

In Teil A soll der Prüfling einen betrieblichen Auftrag bearbeiten und dokumentieren, sowie hierüber ein Fachgespräch führen.

Der Prüfungsteil B besteht aus den Prüfungsbereichen Arbeitsplanung, Funktionsanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Bestehensregelung

Im Rahmen des Prüfungsteils B (schriftliche Abschlussprüfung) haben die beiden Aufgabenbereiche „Arbeitsplanung und Funktionsanalyse" jeweils das doppelte Gewicht gegenüber dem Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde". Sind in diesem Prüfungsteil die Leistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft und in dem verbleibenden Bereich mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.

Der Prüfungsbereich für die mündliche Ergänzungsprüfung ist vom Prüfling und dem Prüfungsausschuss zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A (betriebliche Auftrag und Dokumentation sowie Fachgespräch) und B (Arbeitsplanung und Funktionsanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde) mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden jeweils die Prüfungsleistungen in der betrieblichen Auftragsarbeit einschl. Dokumentation, im Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.