Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin

Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin
© Robert Kneschke / Adobe Stock

Inhalte

Die für Ihre Prüfung relevanten Inhalte und Abläufe finden sich in der vom Gesetzgeber erlassenen Verordnung (siehe Downloads). Um Ihnen einen ersten Eindruck der Anforderungen zu geben, finden Sie hier einige Auszüge daraus:

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um im Einzelhandel, im Groß- und Außenhandel sowie im funktionellen Handel eigenständig und verantwortlich Aufgaben der Planung, Führung, Organisation, Steuerung, Durchführung und Kontrolle handelsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Instrumente wahrzunehmen. Dabei sollen gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

Dazu zählen insbesondere:

  1. Analysieren und Beurteilen der Auswirkungen handelsrelevanter Marktentwicklungen,
  2. Erarbeiten und Umsetzen kundenorientierter und wirtschaftlicher Konzepte der Sortimentsgestaltung, Warenbeschaffung und Logistik,
  3. Steuern von Umsatz und Ertrag mit warenwirtschaftlichen Kennzahlen,
  4. Anwenden von Controlling-Instrumenten,
  5. Beurteilen von Finanzierungsalternativen und Vorbereiten von Entscheidungen,
  6. Planen und Umsetzen arbeitsorganisatorischer Veränderungen,
  7. Konzipieren, Umsetzen und Auswerten von Marketingkonzepten,
  8. Übernehmen von Organisations- und Führungsaufgaben unter Berücksichtigung von Unternehmens- und Führungsgrundsätzen, unternehmerisches Denken und Handeln,
  9. Wahrnehmen von Qualifizierungsaufgaben sowie Fördern der Personalentwicklung,
  10. Durchführen und Organisieren der Berufsausbildung,
  11. Wahrnehmen von Aufgaben des Personalmanagements,
  12. Kooperieren mit Geschäftspartnern und internen Unternehmensbereichen, Kommunikation kunden- und dienstleistungsorientiert gestalten,
  13. Umsetzen des Qualitätsmanagements und Fördern der Nachhaltigkeit.

Zulassungsvoraussetzungen und Beantragung der Zulassung zur Prüfung

Die Zulassung zur Prüfung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese finden Sie in § 2 der Verordnung „Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin“ (neue Verordnung vom 13. Mai 2014).

Die Zulassung zur Prüfung beantragen Sie über unser Onlineportal.

Prüfungsablauf

Die Gesamtprüfung beinhaltet zwei schriftlich durchzuführende Teilprüfungen und eine mündliche Teilprüfung.

Die erste schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:

  • Unternehmensführung und -steuerung,
  • Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation.

Die zweite schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:

  • Handelsmarketing,
  • Beschaffung und Logistik,

sowie einen der Handlungsbereiche:

  • Vertriebssteuerung,
  • Handelslogistik,
  • Einkauf oder
  • Außenhandel.

Die beiden schriftlich durchzuführenden Teilprüfungen werden auf der Grundlage jeweils einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt, wobei die jeweiligen Handlungsbereiche thematisiert werden.

Die mündliche Teilprüfung besteht aus einer Präsentation und einem situationsbezogenen Fachgespräch. Die Themenstellung muss sich auf jeweils einen Handlungsbereich aus den beiden schriftlichen Teilprüfungen beziehen.

Weitere Details über den Prüfungsablauf geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Ebenfalls ist der gesamte Prüfungsablauf in der Verordnung ausführlich geschildert. Informationen sowie die für die Prüfungen erlaubten Hilfsmittel finden Sie hier.

Eine vereinfachte Darstellung der Prüfungsstruktur finden Sie hier.

Prüfungstermine und Prüfungsgebühren

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die Prüfungsgebühr gemäß der Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein, 470 Euro.

Bei einer Teilprüfung fallen für Teil 1 (schriftliche Prüfungsleistungen) 285 Euro, für Teil 2 (mündliche Prüfungsleistung) 185 Euro Prüfungsgebühren an. Alle Prüfungsgebühren für Wiederholungen von Teilprüfungen betragen 50 Prozent der jeweiligen Prüfungsgebühr.

Bei Rücktritt/Storno werden laut Gebührenordnung der IHK bei Abmeldung von der Prüfung bis 4 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin 75 Prozent, weniger als 4 Wochen 50 Prozent der Prüfungsgebühr erstattet.

Die aktuell verfügbaren Prüfungstermine der kommenden Jahre entnehmen Sie bitte dem folgenden Link. Bitte beachten Sie, dass wir diese Prüfung nicht zwangsläufig zu jedem angegebenen Prüfungstermin anbieten.

Anmeldung zur Prüfung

Bitte nutzen Sie unser Onlineportal, um sich online zu registrieren und zu einem Prüfungstermin anzumelden. Der Anmeldezeitraum für die Frühjahrsprüfung ist jeweils der 15. Oktober bis  15. Januar, für die Herbstprüfung jeweils der 1. April -  30. Juni eines Jahres. Der Anmeldeschluss ist unbedingt einzuhalten. Unvollständige oder verspätete Anmeldungen können dazu führen, dass diese zum gewünschten Prüfungstermin nicht berücksichtigt werden können.

Haben Sie Fragen, rund um den Ablauf Ihrer Prüfung? Werfen Sie einen Blick in unseren kurzen Film, er gibt Ihnen bestimmt die ein oder andere Antwort. Sollten Sie danach noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da!

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung

Eine Empfehlung für einen Lehrgangsanbieter, der Sie auf die IHK-Prüfung vorbereitet, dürfen wir nicht aussprechen. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge anbieten und uns darüber informieren. Die Übersicht finden Sie im IHK-Weiterbildungsprogramm.

Dort sind ebenfalls Links zu Weiterbildungsdatenbanken hinterlegt, mit deren Hilfe Sie externe Angebote recherchieren können. Eine neutrale und individuelle Weiterbildungsberatung erhalten Sie bei der IHK. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin unter 02151 635-0.

Finanzielle Förderung der beruflichen Weiterbildung

Eine Übersicht der wichtigsten Förderinstrumente sowie Ihre IHK-Ansprechpartner für eine persönliche Beratung finden Sie ebenfalls auf der Seite der IHK-Weiterbildung.