Lärmaktionsplan Tönisvorst 4. Runde

Lärmaktionsplan Tönisvorst 4. Runde
© Stadt Tönisvorst

Beschreibung des Vorhabens

Die Stadt Tönisvorst hat den Entwurf des Lärmaktionsplans mit Maßnahmenvorschlägen zur Lärmminderung veröffentlicht. In einer ersten Beteiligungsphase im März 2024 wurde der Öffentlichkeit bereits die Gelegenheit gegeben, Vorschläge einzubringen. 

Die Planungen betreffen die Hauptverkehrsstraßen in Tönisvorst. Betroffen sind hier vor allem:

  • L 475 West-Ost durch die Stadtteile Vorst und St. Tönis 
  • L 362 Nord-Süd von Kempen durch Tönisvorst nach Krefeld
  • L 379 Süd-Ost von Willich zum Stadtteil St. Tönis

Zur Diskussion stehen u.a die folgenden Maßnahmen zur Lärmminderung an den  Hauptverkehrsstraßen:

  • Durchfahrtsverbote oder Umleitungen für LKW
  • Zeitliche Durchfahrtsbeschränkungen für LKW
  • Reduktion der maximalen Höchstgeschwindigkeit

 Die Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung finden Sie ab Seite 13 des Entwurfs.

Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten

Nach Mitteilung der Stadt Tönisvorst liegen die Planungsunterlagen zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit derzeit bis einschließlich zum 22. Mai 2024 im Verwaltungsgebäude Vorst (St. Töniser Straße 8, im Flur des Erdgeschosses auf der linken Seite) während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsicht öffentlich aus.

Innerhalb dieses Zeitraums haben Sie die Möglichkeit, bei der Stadt Tönisvorst eine Stellungnahme zum Entwurf des Lärmaktionsplans abzugeben. Über die Berücksichtigung der Stellungnahmen zum Entwurf hat der Rat der Stadt Tönisvorst zu entscheiden.

Als Vertreterin der wirtschaftlichen Belange hat auch die IHK die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Sollten Sie unternehmensbedingte Anregungen zur vorliegenden Planung haben, bieten wir Ihnen als unserem Mitglied an, uns diese bis zum 16. Mai 2024 per E-Mail mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellung­­nahme aufneh­men, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamt­wirtschaftli­chen Belan­gen vereinbar sind.