Wirtschaftsministerium legt Energiesicherungspaket vor

Wirtschaftsministerium legt Energiesicherungspaket vor
© Maksym Yemelyanov / Adobe Stock

Angesichts der sehr angespannten Gasversorgungslage hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 21. Juli ein neues Energiesicherungspaket vorgelegt. Das neue Paket umfasst drei Elemente: Die Stärkung der Speicherbefüllung, die weitere Senkung des Erdgasverbrauchs sowie die Erweiterung der Effizienz- und Einsparmaßnahmen

Nach Veröffentlichung des EU-Pakets „Save Gas for a Safe Winter“, in dem die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten zur Gasverbrauchsreduktion um 15 Prozent aufruft, hat die Bundesregierung ihr neues Paket vorgelegt.

Stärkung der Speicherbefüllung

Die Bundesregierung appelliert dabei für die Stärkung der Gasspeicherbefüllung. Die gesetzlich vorgesehenen Füllstände werden insofern erweitert. Konkret wird für den 1. September ein neues Zwischenziel von 75 Prozent eingeführt. Die weiteren Füllstandsvorgaben werden erhöht wie folgt: zum 1. Oktober von 80 Prozent auf 85 Prozent, zum 1. November von 90 Prozent auf 95 Prozent. Die hierfür notwendige Ministerverordnung ist in der Ressortabstimmung und soll in den nächsten Tagen in Kraft treten. Aktuell liegen die Speicherstände bei rund 65 Prozent.

Weitere Senkung des Erdgasverbrauchs

Die Bundesregierung setzt stark auf den Einsatz von erneuerbaren Energien im Strombereich. Insbesondere die Biogasproduktion soll gesteigert werden, unter anderem durch die Aussetzung der maximalen Jahresproduktion der Anlagen. Außerdem soll die 70-Prozent-Deckelungsregel für Solaranlagen aufgehoben werden, damit diese mehr Strom einspeisen können.

Darüber hinaus fordert die Bundesregierung weitere Anstrengungen, um den Erdgasverbrauch zu senken. Für die Stromerzeugung sollen mehr Kohlekraftwerke eingesetzt werden. Zusätzlich zu den Steinkohlekraftwerken können jetzt bereits stillgelegte Braunkohlekraftwerke ebenfalls wieder ihren Betrieb aufnehmen. Sollte sich herausstellen, dass die Marktteilnahme von Kohle- und Mineralölkraftwerken nicht ausreichend ist, wird im nächsten Schritt die Verordnung über den Abruf der Braunkohle-Versorgungsreserve direkt in Kraft treten.

Des Weiteren sollen die Transportkapazitäten für Brennstoffversorgung auf der Schiene sichergestellt werden. In einem ersten Schritt sollen die Mineralöl- und Kohletransporte bei der Vergabe freier Trassen priorisiert werden. Falls das nicht ausreicht, soll im Rahmen des Energiesicherungsgesetzes per Rechtsverordnung die Bevorzugung von Verkehren auf Ebene der Kapazitätszuweisung geregelt werden.

Erweiterung der Effizienz- und Einsparmaßnahmen

Der Gasverbrauch soll in Betrieben, Bürogebäuden und privaten Haushalten gesenkt werden. Dazu plant das BMWK zusätzliche Energie- und Effizienzmaßnahmen auf der Grundlage des novellierten Energiesicherungsgesetzes (§ 30 EnSiG), die es der Bundesregierung erlauben, zur Vorsorge auch schon vor dem Krisenfall per Rechtsverordnung befristete Maßnahmen zur Energieeinsparung zu treffen.

Für die Industrie haben das BMWK, die Bundesnetzagentur (BNetzA) und Trading Hub Europa (THE) für den Gasmarkt ein zusätzliches Regelenergieprodukt, das sogenannte Gasauktionsmodell, entwickelt. Voraussichtlich ab dem Spätsommer beziehungsweise mit Beginn der Heizperiode 2022 können Lieferanten, d.h. Lieferanten von Industriekunden oder Industriekunden selbst, die Bilanzkreise betreiben, ihre Angebote zur Bereitstellung von Gasmengen über eine Regelenergieplattform der THE einreichen. Die THE kann diese Angebote dann im Falle einer Gasknappheit abrufen. Wie bei einer Auktion erhalten die günstigsten Angebote den Zuschlag.