Kommunale Wärmeplanung und Auswirkungen für Unternehmen

Kommunale Wärmeplanung und Auswirkungen für Unternehmen
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    Die Veranstaltung ist kostenfrei

Die Bundesregierung hat beschlossen, das kontrovers diskutierte Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) mit der kommunalen Wärmeplanung zu verzahnen, wodurch Regelungen für Bestandsgebäude erst nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung gelten sollen. Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028 Wärmepläne erstellen müssen. Mit den beiden Gesetzen, die zum 1. Januar 2024 in Kraft treten sollen, möchte die Bundesregierung die Energiewende im Wärmesektor vorantreiben, ohne die das Klimaziel 2045 nicht zu erreichen ist. 

Doch was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Unternehmen? 

  • Wie läuft sie konkret ab? 
  • Inwiefern können Investitions- und Technologieentscheidungen beeinflusst werden? 
  • Wie hängt der Stromnetzausbau mit der Wärmeplanung zusammen und was bedeutet das für meine Anschlussleistung? 
  • Welche Rolle spielt das Thema Geothermie? 
  • Kann mein Unternehmen Lieferant von (Ab-)Wärme werden? 
  • Welche Geschäftsmöglichkeiten ergeben sich?

Diese und weitere Fragen wollen wir bei der nächsten Veranstaltung unseres IHK-Netzwerks „Energie, Klimaschutz und Strukturwandel“ am 14. November erörtern und mit Ihnen diskutieren.

Programm

16:00 Uhr

Eintreffen der Gäste

16:15 Uhr

Begrüßung
Dominik Baum, C. Thywissen GmbH  / Netzwerksprecher

16:25 Uhr

Kommunale Wärmeplanung – Grundlagen und Bedeutung für Unternehmen
Sigrid Lindner, NRW.Energy4Climate

16:45 Uhr

Kommunale Wärmeplanung am Beispiel der NEW AG
Frank Kindervatter und Daniel Quillao, NEW AG

17:10 Uhr

Geothermische Nutzungsmöglichkeiten am Mittleren Niederrhein
Ingo Schäfer, Geologischer Dienst NRW

17:30 Uhr

Resümee, Fragerunde und Diskussion

18:00 Uhr

Imbiss und Netzwerken

18:30 Uhr

Ende der Veranstaltung