Bebauungsplan Nr. 8, 3. Änderung "Gewerbegebiet Jüchen"
Fristende: 02.05.2024
Beschreibung des Vorhabens
Die Stadt Jüchen beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Steuerung des Einzelhandels und von Vergnügungsstätten zu schaffen. Konkret soll u. a. zentren- und nahversorgungsrelevanter Einzelhandel ausgeschlossen werden. Vergnügungsstätten sollen allgemein zulässig sein.
Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten
Der Planentwurf liegt vom 02.04.2024 bis einschließlich 02.05.2024 öffentlich aus. In diesem Zeitraum haben alle Betroffenen die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken direkt bei der Stadt Jüchen einzureichen.
Als Unternehmen haben Sie zusätzlich die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 25.04.2024 per E-Mail mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellungnahme aufnehmen, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamtwirtschaftlichen Belangen vereinbar sind.