Ökodesign

Ökodesign
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Mit der Ökodesign-Richtlinie hat die Europäische Kommission einen Rahmen für die Festlegung produktgruppenspezifischer Mindestanforderungen geschaffen. Ziel der Richtlinie ist es, die Umweltverträglichkeit energieverbrauchsrelevanter Produkte unter Einbeziehung des gesamten Lebensweges mittels Vorgabe von Ökodesign-Anforderungen zu verbessern.

Das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) setzt die europäische Ökodesign-Richtlinie in deutsches Recht um. Es definiert den Kreis der produktspezifischen europäischen Ökodesign-Durchführungsvorschriften, die unter dem EVPG anzuwenden sind.

Neue Verordnungen zum Ökodesign

Zehn neue Verordnungen der Europäischen Union (EU) legen für bestimmte Produktgruppen neben Anforderungen an die Energieeffizienz erstmals auch Anforderungen an die Reparierbarkeit fest. Damit sollen die Geräte weniger Strom verbrauchen und länger benutzt werden können.

Ab dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars müssen Hersteller (je nach Produktgruppe) sieben bis zehn Jahre lang Ersatzteile zur Verfügung stellen. Eine Lieferung muss binnen maximal 15 Arbeitstagen nach Bestelleingang erfolgen. All diese Teile müssen mit allgemein verfügbaren Werkzeugen wechselbar sein.
Für welche Geräte gelten die Verordnungen?

Die Verordnungen umfassen folgende Produktgruppen:

  • Kühlgeräte,
  • Waschmaschinen und Waschtrockner,
  • Geschirrspüler,
  • elektronische Displays (einschließlich Fernsehgeräte),
  • Lichtquellen und separate Betriebsgeräte,
  • externe Netzteile,
  • Elektromotoren,
  • Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (z. B. Kühlgeräte in Supermärkten, Verkaufsautomaten für Kaltgetränke),
  • Transformatoren und
  • Schweißgeräte.


Energielabel-Klassen werden reformiert


Zusätzlich zu den neuen Ökodesign-Anforderungen wird es ab 1. März 2021 bei diesen Produktgruppen auch neue Energielabel geben: Derzeit werden Produkte nach ihrer Energieeffizienz (je nach Produktgruppe) in die Klassen G bis A+++ eingeteilt. Die „+“-Klassen sollen abgeschafft und die Produkte damit wieder auf einer Skala von A bis G ausgezeichnet werden. Ziel ist, dass es bei den neu geregelten Produktgruppen im März 2021 noch keine Geräte der Klasse A auf dem Markt gibt. Dadurch sollen Hersteller einen stärkeren Anreiz haben, effizientere Produkte zu entwickeln. Zukünftig wird auf den Labels auch ein QR-Code enthalten sein, über den die Verbraucherinnen und Verbraucher weitere Informationen über das Produkt in einer Datenbank erhalten können.

 

Halogenlampenverbot

Seit September 2018 gilt das Produktions- und Importverbot für bestimmte Halogenlampen. Dies betrifft vor allem Lampen der Energieklasse D mit ungebündeltem Licht.

Vom Verbot ausgenommen sind:

  • „gebündelte“ Halogenlampen (etwa Deckenstrahler oder Scheinwerfer),
  • bestimmte Halogenlampen, die z. B. meist in Schreibtischleuchten eingesetzt werden,
  • sowie Produkte in vorhandenen Lagerbeständen der Unternehmen.

Die EU-Kommission hat dazu ein FAQ auch in deutscher Sprache herausgegeben. Sie finden es auf den Seiten der EU.