Arbeitsrecht beim Frühstück

Arbeitsrecht beim Frühstück
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Stand: 06.03.2015

Nach der Premiere im vergangenen Jahr setzen die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein und die Unternehmerschaft Niederrhein ihre Veranstaltung „Arbeitsrecht beim Frühstück“ fort. Am 27. März startet die Reihe in der IHK in Neuss, Friedrichstraße 40, mit dem Thema „Störungen im Arbeitsverhältnis – Wie Sie richtig und effektiv reagieren“. Beginn ist um 8 Uhr.

„Störungen im Arbeitsverhältnis, sei es im Verhaltens-, Vertrauens- oder Leistungsbereich, gibt es immer wieder“, erklärt Sebastian Greif, Leiter des IHK-Geschäftsbereichs Recht und Steuern. „Um eine zukunftsorientierte Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer zu gewährleisten, muss der Arbeitgeber rechtzeitig und angemessen reagieren und eine Lösung für den Konflikt finden.“ Anhand von konkreten Beispielen erfahren die Teilnehmer am 27. März, wie sie effektiv, richtig und nachhaltig handeln können. „Hierbei gehen wir auch auf die Gestaltung von Abmahnungen und die Anforderungen an eine Kündigung ein“, sagt Greif.

Die Veranstaltungsreihe wird fortgesetzt mit den Themen „Update Arbeitsrecht“ (22. Mai) und „Krankheit und Sucht“ (23. Oktober). Weitere Informationen gibt es unter www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/10796. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos. Eine Anmeldung bei Heike Caris, Tel. 02161 241-155, E-Mail: caris@moenchengladbach.ihk.de, ist erforderlich.