Münsterschule in Neuss: IHK ist gegen Wohnbebauung

Münsterschule in Neuss: IHK ist gegen Wohnbebauung
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Stand: 14.04.2015

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hat sich erneut gegen eine Wohnbebauung auf dem Areal der Münsterschule in Neuss ausgesprochen. Die IHK appelliert an die Stadt, die gesetzlich vorgegebene Trennung von Wohnbereichen und industrieller Nutzung nicht aufzuheben. Ein niederländischer Investor möchte auf dem ehemaligen Schulgelände in unmittelbarer Nähe zum Hafen neun Stadthäuser und weitere 18 Wohnungen errichten. Die Stadt Neuss hat die Baugenehmigung hierfür im März erteilt. Nun haben sechs im Hafen ansässige Industrieunternehmen gegen diese Baugenehmigung Klage eingereicht.

„Dass die Industrieunternehmen diesen Weg gehen, ist verständlich“, sagt Dr. Dieter Porschen, Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein, und erklärt. „Sie befürchten zu Recht, dass die Wohnbebauung in der direkten Nachbarschaft zu Konflikten und zu Einschränkungen ihrer Betriebsabläufe führen wird.“ Im Hafen haben traditionell bedeutende Unternehmen der Ernährungsindustrie und der Transportwirtschaft ihre Standorte. Porschen: „Die Stadt hat ihren Wohlstand auch diesen Betrieben zu verdanken. Diese Wirtschaftskraft sollte gepflegt werden.“ Der Hafen sei als Industriegebiet von großer Bedeutung für die weitere wirtschaftliche Entwicklung von Neuss.

Diese Einschätzung teilen sowohl die Landes- als auch die Bezirksregierung: Sie haben den Neusser Hafen explizit als landesbedeutsamen Hafen in die Landesentwicklungsplan- und  Regionalplanentwürfe aufgenommen. „Land und Bezirksregierung haben in den übergeordneten Planwerken festgelegt, dass die Häfen nicht durch Wohnbebauung beeinträchtigt werden dürfen“, erklärt Porschen. „Dabei müssen sich die Häfen auch weiter entwickeln können.“

Für den IHK-Hauptgeschäftsführer sind künftige Konflikte zwischen Bürgern und Betrieben unvermeidlich, falls auf dem umstrittenen Areal Wohnungen entstehen: „Im Bereich der Münsterschule werden die für die Wohnbebauung zulässigen Lärmwerte in erheblichem Maß überschritten. Dies ist gutachterlich belegt.“

Diese, den Industrieunternehmen über behördliche Genehmigungen zugestandenen Lärmwerte seien für benachbarte Wohngebiete nicht geeignet. Dabei gehe es nicht um den fehlenden Willen der Unternehmen, den Lärm zu reduzieren. Vielmehr sei es typisch für Industriebetriebe, dass sie Tag und Nacht in gleicher Weise emittieren. Das widerspreche selbstverständlich den Vorschriften für Wohngebiete, in denen die Einhaltung einer Nachtruhe unumgänglich sei. Aus gutem Grund habe der Gesetzgeber daher bestimmte Abstände zwischen Wohn- und Gewerbegebieten festgelegt. „Daran sollte man sich orientieren, um Konflikte zu vermeiden“, so Porschen.

Der IHK-Hauptgeschäftsführer kritisiert, dass die Belange der Industrieunternehmen und des Hafens als logistisches Drehkreuz in dem Baugenehmigungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. „Besser wäre es gewesen, statt einer Baugenehmigung das übliche Bebauungsplanverfahren durchzuführen“, betont er. „Dann wäre Raum gewesen für alle notwendigen Abwägungen, auch für die Berücksichtigung von industriellen Belangen.“ Der Lärmkonflikt hindere die Stadt nicht an einer städtebaulichen Aufwertung des Areals der Münsterschule. Aus Sicht der IHK wäre eine Büronutzung des Geländes die bessere Lösung.