IHKs gegen Vereinheitlichung der Netzentgelte

IHKs gegen Vereinheitlichung der Netzentgelte
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Stand: 05.12.2016

14 nordrhein-westfälische Industrie- und Handelskammern warnen vor einer Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte im Stromnetz, wie sie in einem Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsminiserium für ein „Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur“ derzeit gefordert wird. In einem Schreiben an Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft appellieren die Industrie- und Handelskammern, darunter auch die IHK Mittlerer Niederrhein, sich deutlich gegen die Vereinheitlichung der Netzentgelte auszusprechen.

In ihrem Schreiben warnen die Industrie- und Handelskammern, dass durch eine bundesweite Umwälzung der Übertragungsnetzentgelte lediglich ein weiterer Umverteilungsmechanismus im Energiebereich zu Lasten der Wirtschaft ihrer Regionen eingeführt würde. Die Mehrkosten in Höhe von rund 500 Mio. Euro würden weite Teile des Landes NRW und die Mehrzahl der Unternehmen des Landes zusätzlich stark belasten. „Wir befürchten, dass eine solche Mehrbelastung zu einem deutlichen Standortnachteil in den betroffenen Regionen führt“, so Jürgen Steinmetz, Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein. „Dies dürfte insbesondere für die Industrie ein Nachteil sein, die in NRW alleine 40 Prozent des gesamten Industriestroms in Deutschland verbraucht.“

Die IHKs unterstützen grundsätzlich die Forderung nach einer gerechten Verteilung der Kosten der Energiewende. „Die Vereinheitlichung der Netzentgelte in den Übertragungsnetzen ist dafür jedoch weder zielführend noch sachgerecht“, so die Industrie- und Handelskammern, die die Pläne aus dem Bundeswirtschaftsministerium mit großer Sorge betrachten und massive zusätzliche Belastungen für einen Großteil der Wirtschaft in Nordhrein-Westfalen befürchten.

In ihrem Schreiben weisen die Kammern darauf hin, dass NRW bereits deutlich höhere Lasten der Energiewende schultert als die anderen Länder. Um eine faire Verteilung der Kosten zu gewährleisten, sei eine Gesamtbetrachtung der regionalen Kostenentwicklung sinnvoll. „So fließen beispielsweise im Länder-Saldo durch die Erneuerbare-Energien-Gesetz-Zahlung jährlich mehr als 3 Mrd. Euro aus NRW ab“, heißt es in dem Schreiben weiter, „während die meisten Regionen, die eine Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte fordern, derzeit in nicht unerheblichen Umfang am Ausbau der Erneuerbaren Energien profitieren.“

„Eine Abkehr vom Solidaritätsgedanken kann ich in unserer ablehnenden Haltung deshalb beim besten Willen nicht erkennen“, so Steinmetz, „insbesondere weil wir durch dieses Gesetz quasi zwei Mal zur Kasse gebeten würden.“ Im Regelzonengebiet von Amprion, das einen Großteil Nordrhein-Westfalens abdeckt, wurde in den letzten Jahren nämlich bereits erheblich in die Übertragungsnetze investiert, heißt es erläuternd in dem Schreiben weiter. Diese Kosten seien nach dem Verursacherprinzip auch über den Strompreis auf die hiesigen Kunden umgelegt worden. Dies habe dazu geführt, dass in der Regelzone von Amprion die mit Abstand niedrigsten Kosten für Eingriffe in die Netzsteuerung anfallen. In den Regelzonen der anderen Bundesländer stehen diese Investitionen noch bevor. Eine Sozialisierung dieser Kosten würde somit zu einer Doppelbelastung der Amprionkunden in NRW führen.

Folgende Industrie- und Handelskammern haben das Schreiben unterzeichnet: „IHK Mittlerer Niederrhein“, „IHK zu Dortmund“, „IHK Aachen“, „IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland“, „IHK Bonn/Rhein-Sieg“, „IHK zu Düsseldorf“, „IHK Essen Mühlheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen“, „IHK zu Köln“, „IHK Mittleres Ruhrgebiet“, „IHK Nord Westfalen“, „IHK Siegen“, „IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid“, „IHK Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg“ und „IHK Südwestfälische IHK zu Hagen“.