Heranrückende Wohnbebauung - was nun?

Heranrückende Wohnbebauung - was nun?
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Stand: 30.01.2018

Der Bau von Wohnhäusern in unmittelbarer Nähe zu Betrieben kann zu Konflikten führen und die Unternehmen in ihren Produktions- und Entwicklungsmöglichkeiten beschränken. Innerhalb bestimmter Fristen muss die Geschäftsführung wichtige Entscheidungen treffen, um den Bestand des Unternehmens am Standort zu sichern und um sich Perspektiven für die Zukunft offen zu halten. Als Hilfestellung für ihre Unternehmen hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein den Leitfaden „Heranrückende Wohnbebauung – was nun?“ veröffentlicht. „Die Publikation bietet Unternehmen einen ersten Überblick darüber, welche Faktoren von Bedeutung sind, wenn eine neue Wohnbebauung an einen Betriebsstandort heranrückt, wie sie einen Konflikt erkennen und wie sie hierauf reagieren können“, erläutert Silke Hauser, Expertin für Bauleitplanung der IHK. „Anhand eines Fallbeispiels werden die einzelnen Rechtsbegriffe und Situationen praxisnah erläutert.“

Hauser geht davon aus, dass Konflikte um heranrückende Wohnbebauung künftig noch zunehmen werden. „Immer mehr Menschen drängen in die Städte und suchen Wohnraum“, erklärt Hauser. „Die Gemeinden reagieren hierauf mit der Entwicklung neuer Wohnquartiere.“ Dabei berücksichtigten sie die Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes, wonach möglichst keine neuen Flächen am Stadtrand in Anspruch genommen werden sollen. „Das hat zur Folge, dass die Gemeinden immer mehr Wohnungen auf ehemals gewerblich genutzten Flächen bauen und den vorhandenen Wohnbestand weiter verdichten“, so die IHK-Expertin. „Die Abstände zwischen gewerblichen Nutzungen und Wohnnutzungen werden geringer, und die Zahl der Konflikte wird zunehmen.“

Unternehmen können den Leitfaden „Standorte planen und sichern: Heranrückende Wohnbebauung – was nun?” kostenlos bei Andrea Schünke, Tel. 02151 635-342, E-Mail: schuenke@krefeld.ihk.de, bestellen. Außerdem kann die Broschüre als PDF-Dokument heruntergeladen werden: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/17443