„Zentrale Stelle Verpackungsregister“

„Zentrale Stelle Verpackungsregister“
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Stand: 06.05.2019


Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mitterer Niederrhein erinnert Hersteller von verpackter Ware, also Unternehmen, die Verpackungen mit Ware befüllen und in Verkehr bringen, daran, ihre Vollständigkeitserklärung bis zum 15. Mai bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ abzugeben. Betroffen sind die Hersteller, die mindestens eine der Mengengrenzen an Verpackung überschreiten: 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier, Pappe, Karton oder 30 Tonnen der sonstigen Materialarten wie Kunststoff, Verbunde und Metalle.

Die Vollständigkeitserklärung (VE) muss vom Hersteller beziehungsweise Vertreiber als Nachweis über sämtliche im Jahr 2018 in Verkehr gebrachten Mengen systembeteiligungspflichtiger Verpackungen erstellt werden. Die Hinterlegung der VE erfolgt bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ über das Online Portal LUCID und muss von einem registrierten Prüfer bestätigt werden.

Weitere Informationen gibt es bei Coco Grünert (Tel. 02151 635-437,
E-Mail: gruenert@mittlerer-niederrhein.ihk.de). Das Portal LUCID ist über die Internetseite der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ zu erreichen:
www.verpackungsregister.org