Neues Verpackungsgesetz in Kraft getreten

Neues Verpackungsgesetz in Kraft getreten
© fotomek / Adobe Stock

Diese Meldung stammt aus dem Archiv und ist möglicherweise nicht mehr aktuell.

Stand: 07.03.2019

Für Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen, gelten neue Regeln. Das neue Verpackungsgesetz hat die bisher gültige Verpackungsverordnung abgelöst. Was das für die Unternehmen im Einzelnen bedeutet, erläutert Rechtsanwalt Volker Hoffmann auf Einladung der IHK Mittlerer Niederrhein im Unternehmer-Briefing „Verpackungen, Elektrogeräte und Gewerbeabfälle“. Die kostenlose Info-Veranstaltung findet am 28. März, 15 bis 17 Uhr, in der IHK in Mönchengladbach, Bismarckstraße 109, statt.

Von der Gesetzesnovelle sind nicht nur die Produzenten von leeren Verpackungen, sondern auch Unternehmen betroffen, die verpackte Waren in den Verkehr bringen – die sogenannten Erstinverkehrbringer. Das können Hersteller, Importeure oder auch Händler sein. Eine Neuerung betrifft Händler, die Getränke an Endverbraucher verkaufen. Sie sind zukünftig verpflichtet, ihre Kunden deutlich darauf hinzuweisen, dass Einwegverpackungen nach der Rückgabe nicht wiederverwendet und dass Mehrwegverpackungen nach der Rückgabe wiederverwendet werden – zum Beispiel in Form von Hinweisschildern. „Der Online-Handel ist von den Pflichten des neuen Gesetzes nicht ausgenommen“, betont Benita Görtz von der IHK.

Grundsätzlich gilt nach wie vor: Wer verpackte Waren erstmals in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ anmelden und an einem dualen Entsorgungssystem beteiligen, um damit für die künftigen Entsorgungskosten aufzukommen. Es gibt eine Reihe von Neuerungen: So wurde neu geregelt, wer als privater beziehungsweiser gewerblicher Endverbraucher gilt.

Um eine Anmeldung zum Unternehmer-Briefing bei Benita Görtz (Tel. 02161 241-145, E-Mail: goertz@mittlerer-niederrhein.ihk.de) wird gebeten. Weitere Informationen gibt es im Internet: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/18996