Alle wichtigen Infos zur CO2-Bepreisung

Alle wichtigen Infos zur CO2-Bepreisung
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Stand: 10.12.2020

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein weist Unternehmen auf das umfangreiche Informationsangebot rund um die CO2-Bepreisung für Brennstoffe ab dem nächsten Jahr hin. Die CO2-Bepreisung wird über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (kurz: BEHG) eingeführt. Das wurde bereits 2019 beschlossen und legt fest, dass Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen, dafür Zertifikate erwerben müssen. Für Unternehmen, die Brennstoffe wie Öl, Diesel und Benzin oder Gas verbrauchen, werden dadurch die Kosten tendenziell steigen.

Auf ihrer Website (www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/23181) hat die IHK Mittlerer Niederrhein alle wichtigen Informationen, eine dreiteilige Artikelserie sowie ein aufgezeichnetes Webinar zum BEHG zusammengestellt. Die voraussichtlichen Kostenveränderungen können Unternehmen über einen CO2-Preisrechner (www.ihk.de/co2-preisrechner) ermitteln.

Für weitere Fragen stehen die IHK-Energie- und Umweltexperten Dominik Heyer (Tel. 02151 635-395) und Coco Büsing (02151 635-437) Unternehmen zur Verfügung.