Ministerium weitet Schutzmasken-Förderung aus

Ministerium weitet Schutzmasken-Förderung aus
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Stand: 19.06.2020

Neben der Investitionsförderung von Vlies-Produktionsanlagen hat der Bund die Schutzmasken-Richtlinie um zwei Fördermodule erweitert. Gefördert werden jetzt auch Investitionen in kurzfristig und langfristig verfügbare Anlagen zur Produktion von Schutzmasken sowie Entwicklungsarbeiten für innovative und über den Stand der Technik hinausgehende Anlagen. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hin.
 
Im Rahmen der Richtlinie „Bundesförderung von Produktionsanlagen von Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte“ unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium die Produktion von Schutzmasken mit zwei neuen Fördermodulen. Förderfähig sind alle Investitionen, die seit dem 28. Februar 2020 getätigt wurden. Bei allen Fördervarianten müssen Qualitätsstandards eingehalten werden.
 
Gegenstand der Förderung sind:
1. Kurzfristig verfügbare Anlagen: Gefördert werden Investitionen in Anlagen zur Produktion von zertifizierten Schutzmasken (medizinischer Gesichtsschutz, FFP2, FFP3) mit bis zu 30 Prozent. Nicht gefördert werden Eigenleistungen des Antragstellers und Umrüstungen bestehender Anlagen. Anträge können bis zum 30. Juni 2020 gestellt werden.
 
2. Innovative und über den Stand der Technik hinaus gehende Anlagen: Gefördert werden Ausgaben für Investitionen in den Erwerb von Anlagen, Anlagenteilen sowie Komponenten soweit am Ende des Vorhabens eine in Deutschland verkehrsfähige Produktionsanlage in Betrieb genommen wird mit bis zu 50 Prozent sowie Kosten zur Entwicklung von neuartigen, innovativen Produktionsanlagen, die den Stand der Technik übersteigen und die Produktion von zertifizierten Schutzmasken innerhalb der EU international wettbewerbsfähig machen, mit bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Anträge können bis zum 30. Oktober 2020 gestellt werden.
 
3. Anlagen zur Produktion von Filtervlies: Gefördert werden Investitionen in Anlagen zur Produktion von Filtervlies, das im Meltblown-Verfahren hergestellt wird und die Qualitätsanforderungen als Vorprodukt für FFP2-Masken, FFP3-Masken oder medizinische Gesichtsmasken erfüllt, mit bis zu 30 Prozent. Nicht gefördert werden Umrüstungen bestehender Anlagen. Die Frist für die Antragstellung endet am 30. Juni 2020.
 
Weitere Informationen etwa zu den Förderkonditionen sowie auch die Antragsformulare und die komplette Förderrichtlinie gibt es unter:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/22925