Einigung über den Kohleausstieg

Einigung über den Kohleausstieg
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Stand: 16.01.2020

Einerseits begrüßt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein den gestern im Kanzleramt ausgehandelten Kompromiss zum Ausstieg aus der Kohleverstromung. Andererseits fordert die IHK Nachbesserungen bei der Strompreiskompensation und einen verlässlicheren Rahmen für die Finanzhilfen zur Bewältigung des Strukturwandels. „Der jetzt beschlossene Kompromiss ist gut für das Klima, weil damit der von der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung vor einem knappen Jahr vereinbarte CO2-Sonderbeitrag der Energiewirtschaft erreicht wird“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Die jetzt vereinbarte Lösung wird allerdings allein dadurch möglich, dass das Rheinische Braunkohlerevier in den kommenden Jahren höhere Lasten als ursprünglich vorgesehen tragen soll.“ Das müsse aber auch bedeuten, dass das Rheinische Revier bei der Bewältigung des Strukturwandels besonders unterstützt werden muss.

„Weil die Industrie im Rheinland insgesamt energieintensiver ist als im Rest der Republik, kann sich die Strompreiskompensation für die Wirtschaft nicht auf die jetzt im Kompromisspapier gefundene Formel beschränken“, so Steinmetz. „Die dort beschriebene Lösung stellt entweder nur eine Reaktion auf die mit dem Klimaschutzprogramm 2030 eingeleitete Verteuerung des Wärme- und Verkehrssektors dar oder entlastet nur sehr selektiv stromkostenintensive Unternehmen, die in einer internationalen Wettbewerbssituation stehen.“

Der IHK-Hauptgeschäftsführer hält es für zwingend notwendig, dass auch in diesem Punkt das vor einem Jahr beschlossene Papier der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung 1:1 umgesetzt wird. „Das bedeutet, es muss einen allgemeinen Ausgleich des durch den Kohleausstieg verursachten Strompreisanstiegs für alle Stromverbraucher in Höhe von mindestens zwei Milliarden Euro pro Jahr spätestens ab 2023 geben“, so Steinmetz.

Die Ausführungen zu den Finanzhilfen kritisiert der IHK-Hauptgeschäftsführer als immer noch zu unverbindlich. Die IHK erwartet, dass im Rahmen der angekündigten Bund-Länder-Vereinbarung die Mittel im Rahmen eines Staatsvertrages für die Zukunft verlässlich festgeschrieben werden.