IHK-Umfrage unter Einzelhändlern

IHK-Umfrage unter Einzelhändlern
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Stand: 18.12.2020

Knapp ein Drittel der vom Lockdown betroffenen Einzelhändler im Bezirk der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein geht von einem Umsatzrückgang im Weihnachtsgeschäft zwischen 25 und 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr aus. 23 Prozent gehen sogar von noch höheren Verlusten aus und ebenfalls 23 Prozent gehen von Umsatzverlusten von bis zu 25 Prozent aus. Nur 9 Prozent erhoffen sich eine Steigerung des Umsatzes. Das ist das Ergebnis einer Umfrage, die die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein unmittelbar nach Inkrafttreten des Lockdowns am Mittwoch durchgeführt hat. „Anders als im März konnten allerdings viele Einzelhändler in den vergangenen Tagen bereits direkt auf Möglichkeiten und Prozesse zurückgreifen, den Kontakt zu den Kunden zu halten und Serviceangebote aufrechtzuerhalten“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. Dennoch mahnt er, dass die Überbrückungshilfe III nicht ausreichen wird, um ein Ladensterben in den Innenstädten zu verhindern.

„Mir macht Mut, dass viele Händler kreative Ideen entwickeln, kontaktlos Waren zu verkaufen – sei es über einen Liefer- oder einen Abholservice nach vorheriger Bestellung“, so Steinmetz. Immerhin knapp die Hälfte der Betriebe versuchen, mit einem Online-Geschäft die Umsatzverluste zu verringern. Dennoch rechnen 90 Prozent dieser Einzelhändler damit, maximal ein Viertel des Umsatzverlustes durch eine Anpassung des Geschäftsmodells auszugleichen. „Es ist gut, dass sich die Einzelhändler kreativ mit neuen Modellen auf den Weg machen, aber klar ist auch, dass diese Konzepte das stationäre Geschäft nicht vollständig kompensieren können“, so Steinmetz.

Die IHK befürchtet, dass es nun zu einem Ladensterben in den Innenstädten kommt, wenn nicht gegengesteuert wird. Zwei Drittel der Betriebe, die von den Einschränkungen betroffen sind, melden eine deutliche Insolvenzgefahr. Von diesen Betrieben glauben nur 11 Prozent, dass die Insolvenz durch die Überbrückungshilfe III verhindert werden kann.

„Deshalb muss die Politik noch einmal nachschärfen, wenn es auch in Zukunft Innenstädte mit Aufenthaltsqualität geben soll“, appelliert Steinmetz. „Die Überbrückungshilfe III ist als Instrument der Fixkostenkompensation angelegt.“ Die IHK erinnert daran, dass das Weihnachtsgeschäft für den Einzelhandel von großer Bedeutung ist, um Liquidität für das weitere Jahr aufzubauen. Zudem befürchtet die IHK, dass Einzelhändler, die nun versuchen, mit großem Aufwand ihr Umsatzminus durch Click&Collect-Modelle etwas zu lindern, somit das Kriterium des Umsatzrückgangs von 30 Prozent knapp nicht mehr erfüllen und ihnen dadurch die Hilfszahlungen verwehrt werden.