Mehr Flexibilität in der Berufsbildung

Mehr Flexibilität in der Berufsbildung
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Stand: 15.01.2020

Die Neuregelungen zum Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind am 1. Januar in Kraft getreten. Ziel der Novellierung ist es, die Berufsausbildung zu stärken. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zeigt sich erfreut über das damit verbundene grüne Licht für neue Berufsbezeichnungen. „Das neue Berufsbildungsgesetz setzt wichtige Impulse, um die berufliche Bildung attraktiver zu machen und zu stärken“, lobt Petra Pigerl-Radtke, Geschäftsführerin des Bereichs Berufliche Bildung und Fachkräftesicherung der IHK Mittlerer Niederrhein.

In Deutschland gibt es unzählige Fortbildungsbezeichnungen und Fortbildungsabschlüsse in der beruflichen Bildung. In der kaufmännischen Weiterbildung sind das beispielsweise: Betriebswirt, Fachwirt und Fachkauffrau. Durch die Novellierung des BBiG möchte die Bundesregierung unter anderem den Bezeichnungswildwuchs beenden – und transparente berufliche Fortbildungsstufen schaffen. In der höheren Berufsbildung soll es künftig die folgenden Abschlüsse geben: Berufsspezialist, Berufsbachelor und Berufsmaster. „Damit wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit der beruflichen Bildung gesichert“, so Pigerl-Radtke. „Der ‚Meister‘ wird dabei nicht abgeschafft, sondern durch die Verbindung mit den einheitlichen, international anschlussfähigen Abschlussbezeichnungen gestärkt.

Besonders wichtig ist es Pigerl-Radtke, „dass mit den neuen Begriffen die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung für alle verständlicher und transparenter wird. So sehen Eltern, Lehrer, Schulabgänger und Studienzweifler deutlich, welche vielfältigen Karrierewege sich über die duale Ausbildung und höhere berufliche Bildung ergeben“. Das helfe letztlich den Unternehmen, ihren Bedarf an beruflich qualifizierten Fachkräften besser zu decken.

Darüber hinaus sollen durch die Novellierung die Rahmenbedingungen für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen ebenso wie die Gewinnung, die Attraktivität und die Einsatzmöglichkeiten von ehrenamtlichen Prüfern durch Flexibilisierung verbessert werden.

Weitere Informationen gibt es unter:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/22025