Erhöhung der Gewerbesteuer in Tönisvorst

Erhöhung der Gewerbesteuer in Tönisvorst
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Stand: 12.05.2023

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein kritisiert in einer Stellungnahme an den Tönisvorster Bürgermeister Uwe Leuchtenberg und die Fraktionsvorsitzenden die Erhöhung der Gewerbesteuer von 465 auf 485 Punkte aufs Schärfste. „Tönisvorst war bereits ein steuerlich teurer Standort und liegt jetzt sogar auf einem höheren Niveau als die Nachbarstadt Krefeld. Das ist ein Nachteil für den Wirtschaftsstandort“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. Zudem kritisiert die IHK die Art und Weise des demokratischen Prozesses.

Tönisvorst generiert nach Ansicht der IHK auch nur deswegen unterdurchschnittliche Steuereinnahmen, weil es in der Vergangenheit nicht gelungen ist, genügend Unternehmen anzusiedeln. Mit dieser Steuererhöhung sinke der Anreiz für steuerstarke Unternehmen noch weiter, nach Tönisvorst zu kommen. „Statt einer Gewerbesteuererhöhung wäre eine aktive Wirtschaftspolitik, zum Beispiel durch die Ausweisung weiterer Gewerbeflächen, das deutlich bessere Mittel gewesen, um den Haushalt auch nachhaltig zu verbessern“, führt Steinmetz im Schreiben aus.

Aus Sicht der IHK sind die schwierigen Rahmenbedingungen der Stadt Tönisvorst keine ausreichende Begründung für die Steuererhöhung. „Hohe Energiekosten, Inflation und steigende Arbeitskosten treffen die Unternehmen hart. Das zeigt das Ergebnis unserer Konjunkturumfrage“, so Steinmetz. Zwar würden sich die Betriebe gegen die Herausforderungen stemmen, dennoch müssten sie angesichts des Transformationsprozesses gerade jetzt investieren, um zukunftsfähig zu bleiben. Die Steuererhöhung führt nach Auffassung der IHK dazu, dass die Potenziale für Investitionen sinken und sich die Wettbewerbsfähigkeit der Tönisvorster Wirtschaft verschlechtert.

Deutliche Kritik übt Steinmetz daran, dass die Steuererhöhung erst am Tag der Ratssitzung und ohne vorherige Vorlagen beantragt wurde. „Während die Tönisvorster Unternehmen die zunehmende Bürokratie bei unserer vergangenen Standortanalyse – etwa die zu lange Dauer von Plan- und Genehmigungsverfahren – kritisiert haben, kann eine Steuererhöhung offensichtlich unbürokratisch durchgesetzt werden. Das ist ein schlechtes Signal für die Tönisvorster Gewerbetreibenden“, sagt Steinmetz.

Der IHK-Hauptgeschäftsführer stellt in der Stellungnahme zudem infrage, ob diese Steuererhöhung nicht gegen die Gemeindeordnung des Landes NRW verstößt. Aus Sicht der IHK wird durch die Gemeindeordnung eine klare Rangfolge der gemeindlichen Deckungsmittel bestimmt. „Das heißt: Bevor Steuererhöhungen möglich sind, müssen die Entgelte für die von der Kommune erbrachten Leistungen erhöht werden. Bei einem Antrag, der erst zu Beginn der Ratssitzung in den politischen Prozess eingebracht wurde, kann diese Prüfung unmöglich geleistet worden sein“, so Steinmetz.