Hinweisgeberschutzgesetz: IHK informiert über Pflichten

Hinweisgeberschutzgesetz: IHK informiert über Pflichten
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Stand: 02.06.2023

Das Hinweisgeberschutzgesetz zum Schutz von Whistleblowern ist im zweiten Anlauf am 12. Mai vom Bundesrat verabschiedet worden. Damit sind Verpflichtungen für die Unternehmen verbunden. Darauf macht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein aufmerksam, die zu einem Info-Webinar zum Thema einlädt. Mit dem im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss konnten die bisherigen Kritiker mit ins Boot geholt und die Unternehmen entlastet werden. Dies betrifft insbesondere die vom Gesetzesentwurf zunächst vorgesehene verpflichtende Einrichtung von anonymen internen Meldestellen und die bislang fehlenden gesetzlichen Anreize, die internen Meldestellen gegenüber den externen Meldestellen zu bevorzugen.

Das Gesetz regelt den Umgang mit Hinweisgebern und deren Meldungen zu Straftaten, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen. Enthalten sind Vorgaben zu internen und externen Meldestellen, Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen sowie Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien – aber auch Haftung, Schadensersatz und Bußgelder im Falle bewusst falscher Angaben.

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden und Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche innerhalb eines Monats ab Veröffentlichung des Gesetzes zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Für kleine Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden gilt eine verlängerte Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2023. „Die jetzt notwendigen, durch die Unternehmen zwingend umzusetzenden Vorgaben, insbesondere zur Einrichtung einer internen Meldestelle, sind umfangreich“, sagt Gregor Waschau, Berater Recht der IHK Mittlerer Niederrhein. Er appelliert an die Unternehmen, „mit der Umsetzung der Vorgaben und der Einrichtung einer internen Meldestelle besser heute als morgen zu beginnen“. Bei Verstößen gegen das Gesetz droht ein Bußgeld bis 50.000 Euro.

In Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer zu Köln lädt die IHK Mittlerer Niederrhein Mitgliedsunternehmen für den 7. und den 19. Juni zu einem Info-Webinar ein. Dabei können sich Unternehmen einen Überblick über das Gesetz und insbesondere über die Einrichtung einer internen Meldestelle verschaffen.

Weitere Infos sowie die Möglichkeit zur Anmeldung zum kostenfreien Webinar gibt es unter:

www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/29918