IHK appelliert an die Politik

IHK appelliert an die Politik
© Tino Neitz/Adobe Stock

Stand: 14.02.2024

Update 22.03.2024:

Nach monatelanger Debatte hat am 22. März 2024 der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Obwohl es in seiner entlastenden Wirkung gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf aus dem Sommer 2023 mehr als halbiert wurde, sind die beschlossenen Entlastungen zumindest einmal ein Schritt in die richtige Richtung.

Eine Analyse der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) zu den beschlossenen Vorhaben des Wachstumschancengesetz erhalten Sie unter dem folgenden Link:

DIHK-Analyse zum Wachstumschancengesetz

 

Pressemitteilung vom 14.2.24: Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hat in einem offenen Brief an die niederrheinischen Abgeordneten appelliert, sich für eine parteiübergreifende Einigung beim Wachstumschancengesetz zu engagieren. Am 21. Februar tagt der Vermittlungsausschuss, um eine Lösung zwischen Bund und Ländern bei diesem Gesetz zu erzielen. „Unser Konjunkturbericht hat gezeigt, dass unsere Unternehmen ein weiteres Krisenjahr befürchten“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Neben der Lösung der strukturellen Probleme bei der überbordenden Bürokratie, der maroden Infrastruktur und der Unsicherheit über das zukünftige Energieangebot benötigen die Betriebe auch finanzielle Entlastungen.“

Das Wachstumschancengesetz stärkt aus Sicht der IHK die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und wird die Wachstumschancen Deutschlands verbessern. Die vorgesehene jährliche Entlastung für die deutsche Wirtschaft sollte nach den letzten Anpassungen des Gesetzes noch etwa 6 Milliarden Euro betragen. Ein wesentlicher Punkt in den Verhandlungen ist die steuerliche Verlustverrechnung. Verluste von mehr als 1 Million Euro können nach derzeitigem Stand des Gesetzes bis 2027 zu 75 Prozent in zukünftigen Wirtschaftsjahren berücksichtigt werden. Bisher lag der Satz bei 60 Prozent, im ersten Gesetzentwurf aber noch bei 80 Prozent. „Aus Sicht der Unternehmen ist die Beschränkung der Verlustverrechnung eigentlich überhaupt nicht begründbar. Wer in guten Zeiten viel für die Finanzierung des Gemeinwesens leistet, darf in konjunkturell schwierigen Phasen nicht allein gelassen werden“, argumentiert Steinmetz.

Der Konjunkturbericht der IHK hatte zudem gezeigt: Die Unternehmen planen, ihre Budgets für Inlandsinvestitionen zurückzufahren – auch aufgrund politischer Unsicherheit. „Gerade Investitionen erzeugen einen spürbaren Effekt für die Konjunktur“, betont Steinmetz. „Die Unternehmen brauchen in dieser Phase dringend Impulse, die zu mehr Investitionen anregen.“ Deswegen fordert der IHK-Hauptgeschäftsführer, dass die im derzeitigen Gesetz enthaltenen Verbesserungen bei steuerlichen Abschreibungen umgesetzt werden. Damit würden Unternehmen entlastet, die in die Zukunft ihres Standorts und damit auch in die Zukunft des Standorts Deutschland investieren. „Das kann einen Schub für Investitionen und damit auch für die Inlandskonjunktur geben“, so Steinmetz.

Aus Sicht des IHK-Hauptgeschäftsführers wäre die Verabschiedung eines Wachstumschancengesetzes eine Möglichkeit, Vertrauen der Unternehmen in die Politik zum Teil zurückzugewinnen – sowohl im Bund als auch im Land. Denn die aktuelle Konjunkturumfrage hatte deutlich gezeigt, dass ein Großteil der Unternehmen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen als wesentliches Geschäftsrisiko für die nächsten Monate bewertet. „Das Gesetz ist im bisherigen Verfahren schon an vielen Stellen abgespeckt worden“, so der IHK-Hauptgeschäftsführer. „Es darf nicht noch weiter verwässert werden.“