Lärmaktionsplan Jüchen wird überabreitet

Lärmaktionsplan Jüchen wird überabreitet
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Stand: 15.04.2024

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein macht Unternehmen darauf aufmerksam, dass sie Stellung zum Entwurf des überarbeiteten Lärmaktionsplans der Stadt Jüchen nehmen können. Er liegt bis zum 22. April im Amt für Stadtentwicklung aus. Im Rahmen ihrer Aufgabe, die Interessen der Gesamtwirtschaft in der Region zu vertreten, hat auch die IHK die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Deshalb können betroffene Unternehmen ihre Anregungen bis zum 22. April der IHK zukommen lassen.

Die zur Diskussion stehenden Maßnahmen sollen die Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm schützen. Konkret werden auf der Bundesstraße B 59 die Reduzierung der Geschwindigkeit im Ortsteil Jüchen von 50 auf 30 Stundenkilometer sowie Durchfahrtsverbote für Schwerlastverkehre entlang der Ortsdurchfahrt vorgeschlagen. Auf den Autobahnen A 44 und A 46 sind ebenfalls Reduzierungen der Geschwindigkeit sowie die Errichtung von Lärmschutzanlagen und lärmoptimierte Fahrbahnbeläge möglich.

Die Planunterlagen und Informationen sind zu finden unter:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/31533