Reihe „Arbeitsrecht beim Frühstück“ startet wieder

Reihe „Arbeitsrecht beim Frühstück“ startet wieder
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Stand: 25.01.2024

Neben den ohnehin schon stetig wachsenden Herausforderungen im betrieblichen Alltag müssen Unternehmen zahlreiche Pflichten im Bereich Arbeitsschutz einhalten. Geschieht dies nicht, drohen erhebliche Haftungsrisiken, Bußgeldzahlungen oder sogar eine strafrechtliche Verfolgung. Eine Maßnahme, den Arbeitsschutz zielorientiert umzusetzen, ist die Übertragung von Unternehmerpflichten auf Führungskräfte. Wie das funktioniert, erfahren die Teilnehmenden bei der Veranstaltung „Arbeitsrecht beim Frühstück“. Dazu lädt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein gemeinsam mit der Unternehmerschaft Niederrhein für den 2. Februar, 8 bis 10 Uhr, in die IHK in Neuss, Friedrichstraße 40, ein.  

Beantwortet werden unter anderem folgende Fragen: Wie muss eine solche Pflichtenübertragung aussehen, damit sie den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes entspricht und für eine wirksame Umsetzung des Arbeitsschutzes sorgt? Welche Übertragungsmodalitäten gibt es?
Und was passiert, wenn Verantwortliche aus dem Arbeitsschutz ihren Pflichten nicht in hinreichendem Maße nachkommen?

Eine Anmeldung ist erforderlich unter:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/31030