Prüfungen zum Erwerb der Grundqualifikation

Prüfungen zum Erwerb der Grundqualifikation
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Alle Kraftfahrer, die einen Lkw oder einen Bus gewerblich oder beruflich fahren wollen, unterliegen der gesetzlichen Pflicht zur Zusatzqualifikation. Sie betrifft alle Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 (Bus) bzw. 9. September 2009 (Lkw) erstmalig erworben haben. Die Zusatzqualifikation wird erstmalig durch eine Prüfung und später durch regelmäßige Weiterbildung (ohne Prüfung) erreicht. Wer eine der vorbezeichneten Fahrerlaubnisklassen vor diesen Stichtagen erworben hat, braucht keine Prüfung abzulegen. Allerdings gilt auch hier die regelmäßige Weiterbildungspflicht.

Die Prüfung erfolgt vor der nach dem Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Dabei gibt es unterschiedliche Prüfungsarten (Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation) und Besonderheiten für Quereinsteiger (Inhaber einer Fachkundebescheinigung für gewerblichen Güterkraftverkehr oder Verkehr mit Kraftomnibussen) bzw. Umsteiger (Besitzer von Fahrerlaubnissen für die jeweils andere Klasse „C“ bzw. „D“).

Von der Pflicht zur Zusatzqualifikation bzw. Weiterbildung gibt es Ausnahmen (beispielsweise die sogenannte Handwerker-Regelung). Informationen über Ausnahmeregelungen finden Sie in den Anwendungshinweisen des Bundesamtes für Güterverkehr.

 

Anmeldung und Prüfungsgebühren

Teilnehmer mit Wohnsitz in den Städten Krefeld und Mönchengladbach sowie im Kreis Viersen und dem Rhein-Kreis Neuss können die Prüfung bei der IHK Mittlerer Niederrhein ablegen.
Um sich zur Prüfung anzumelden, nutzen Sie bitte unser Onlineportal.

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die Prüfungsgebühr gemäß der Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein, 130 Euro.

Bei Rücktritt/Storno werden laut Gebührenordnung der IHK bei Abmeldung von der Prüfung bis 4 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin 42 Euro, weniger als 4 Wochen 48 Euro der Prüfungsgebühr berechnet. 


Prüfungstermine

Die IHK Mittlerer Niederrhein sieht folgende Prüfungstermine für die beschleunigte Grundqualifikation vor:

 Termine 2024

15.01.24
29.01.24
13.02.24
26.02.24
11.03.24
18.03.24
08.04.24
22.04.24
06.05.24
21.05.24
03.06.24
17.06.24
01.07.24
12.08.24
26.08.24
09.09.24
23.09.24
07.10.24
28.10.24
11.11.24
25.11.24
09.12.24

In dringenden Einzelfällen können auch gerne Termine telefonisch vereinbart werden.

 

Prüfungsfragebogen


Zur Vorbereitung auf die Prüfung wurde der Fragenfundus, der Basis für die Erstellung der in der Prüfung verwendeten Fragenbogen ist, veröffentlicht. Der Fragenfundus kann heruntergeladen (Rubrik EU-Berufskraftfahrer) und ganz oder teilweise ausgedruckt werden. Es werden Multiple-Choice-Fragen mit einer richtigen Antwort sowie mit maximal zwei richtigen Antwortmöglichkeiten eingesetzt. Anhand der vorgegebenen Punktzahl kann er die Anzahl der notwendigen richtigen Antworten erkennen. Kreuzt der Teilnehmer mehr als die geforderte Anzahl der Antworten an, erhält er keinen Punkt.