Prüfungen zum Erwerb der Grundqualifikation

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Alle Kraftfahrer, die einen Lkw oder einen Bus gewerblich oder beruflich fahren wollen, unterliegen der gesetzlichen Pflicht zur Zusatzqualifikation. Sie betrifft alle Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 (Bus) bzw. 9. September 2009 (Lkw) erstmalig erworben haben oder die eine Fahrerlaubnis der Klasse BE mit der Schlüsselzahl „79.06“ (Fahrzeug bis 3,5 t mit Anhänger > 3,5 t) zwischen dem 9. September 2009 und dem 19. Januar 2013 erworben haben. Die Zusatzqualifikation wird erstmalig durch eine Prüfung und später durch regelmäßige Weiterbildung (ohne Prüfung) erreicht. Wer eine der vorbezeichneten Fahrerlaubnisklassen vor diesen Stichtagen erworben hat, braucht keine Prüfung abzulegen. Allerdings gilt auch hier die regelmäßige Weiterbildungspflicht.
Die Prüfung erfolgt vor der nach dem Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Dabei gibt es unterschiedliche Prüfungsarten (Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation) und Besonderheiten für Quereinsteiger (Inhaber einer Fachkundebescheinigung für gewerblichen Güterkraftverkehr oder Verkehr mit Kraftomnibussen) bzw. Umsteiger (Besitzer von Fahrerlaubnissen für die jeweils andere Klasse „C“ bzw. „D“).
Von der Pflicht zur Zusatzqualifikation bzw. Weiterbildung gibt es Ausnahmen (beispielsweise die sogenannte Handwerker-Regelung). Informationen über Ausnahmeregelungen finden Sie in den Anwendungshinweisen des Bundesamtes für Güterverkehr.
Anmeldeformular und Prüfungsgebühren
Hier finden Sie das Anmeldeformular (Prüfungsjahr 2021).
Bitte beachten Sie, dass sich die Prüfungsgebühren ändern: Für ab dem 1. Januar 2021 stattfindende Prüfungen verändert sich die Prüfungsgebühr wie folgt:
- Beschleunigte Grundqualifikation Berufskraftfahrer: 117,00 Euro
- Beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger: 102,00 Euro
- Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger: 93,00 Euro
Prüfungstermine
Für 2020/21 sieht die IHK Mittlerer Niederrhein folgende Prüfungstermine für die beschleunigte Grundqualifikation vor:
7. Dezember 2020 | 8. Januar 2021 | 8. Februar 2021 | 8. März 2021 |
9. April 2021 | 10. Mai 2021 | 7. Juni 2021 | 5. Juli 2021 |
9. August 2021 | 13. September 2021 | 11. Oktober 2021 | 8. November 2021 |
6. Dezember 2021 |
Für Schulungsveranstalter bietet die IHK Mittlerer Niederrhein individuell verabredete Prüfungstermine an.
In dringenden Einzelfällen können auch gerne Termine telefonisch vereinbart werden.