WEG-Reform 2020: Einführung des „zertifizierten Verwalters“

WEG-Reform 2020: Einführung des „zertifizierten Verwalters“
- Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde zum 1.12.2020 novelliert und enthält zahlreiche Änderungen für Verwalter und Wohnungseigentümer.
- Die lange angekündigte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ist damit umge-setzt. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) stammt ursprünglich aus dem Jahre 1951 und blieb jahrzehntelang fast unverändert. Die letzte große Reform stammt aus dem Jahr 2007.
Zertifizierter WEG-Verwalter
- Mit der Neuregelung des WEG wird der „zertifizierte Verwalter“ eingeführt. Eigentü-mer haben ab dem 1. Dezember 2022 einen „zertifizierten Verwalter“ zu bestellen, wobei das Gesetz eine Ausnahme vorsieht.
- Für Verwalter, die bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes als Verwalter tätig waren, gilt der Verwalter gegenüber dieser Gemeinschaft bis zum 1. Juni 2024 als „zertifizierter Verwalter“.
- Immobilienkaufleute, Absolventen eines immobilienwirtschaftlichen Studiums und andere einschlägige Berufsbilder sind auch ohne Prüfung einem „zertifizierten Verwalter“ gleichgestellt. Nennen dürfen sie sich gleichwohl nur so, wenn sie die entsprechende Prüfung abgelegt haben.
- Eine Zertifizierung ist keine gewerberechtliche Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO. Verwalter können also ihre Tätigkeit grundsätzlich auch ohne Zertifizierung aufnehmen und dieser nachgehen.
Zertifizierung erfordert IHK-Prüfung
- Als „zertifizierter Verwalter“ darf sich bezeichnen, wer eine entsprechende Prüfung vor einer Industrie-und Handelskammer abgelegt hat. Das ergibt sich aus dem neuen §26 a WEG.
- Zweck der Prüfung ist es, den Nachweis zu erbringen, dass eine Person über die für die Tätigkeit als Verwalter über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.
- Die nicht öffentliche Prüfung setzt sich aus einem mündlichen Teil (mindestens 15 Minuten) und einem schriftlichen Teil (mindestens 120 Minuten) zusammen.
- Die Prüfung darf wiederholt werden.
- Die Industrie- und Handelskammer stellt eine Bescheinigung aus, wenn die Prüfung erfolgreich absolviert wurde.
IHK bietet Prüfungsvorbereitungskurse an
- Die IHK Mittlerer Niederrhein wird ab Herbst 2021 zwei verschiedene Vorberei-tungskurse anbieten. Die Kurse werden ab Juni 2021 in unserem neuen Weiterbil-dungsprogrammheft (www.wb-ihk.de) und auf der Homepage veröffentlicht.
- Zertifikatslehrgang „Zertifizierter WEG-Verwalter“ (ca. 70 UE) zum Einstieg für die Verwaltertätigkeit mit wenig Berufserfahrung und Hintergrundwissen.
- Online-Vorbereitungskurs im Blended Learning-Format (Online + Präsenz) (ca. 21 UE) für Verwalter mit langjähriger Berufserfahrung und fundiertem Hintergrundwis-sen.
- Weiterbildungspflicht besteht unabhängig von Zertifizierung
- Eine erfolgte Zertifizierung hat keinen Einfluss auf die in § 34c Abs. 2a GewO i.V.m. § 15b MaBV vorgeschriebene Weiterbildungspflicht. Auch zertifizierte Verwalter un-terliegen also weiterhin der Weiterbildungspflicht in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren.