Programm: Unternehmen Revier – Neue Förderperiode gestartet

Programm: Unternehmen Revier – Neue Förderperiode gestartet
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Die neue Förderperiode im Bundesmodellprogramm „Unternehmen Revier“ ist gestartet, für die sich Unternehmen im Rheinischen Revier (Rhein-Kreis Neuss, Stadt Mönchengladbach, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Euskirchen) bewerben können. 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert anwendungsorientierte und innovative Projekte zur Gestaltung des Strukturwandels mit bis zu 200.000 Euro. In dieser Förderperiode liegt der Fokus auf Projekten von und mit kleinen und mittelständischen Unternehmen, und es werden insbesondere Projekte mit dem Schwerpunkt „nachhaltiges Wirtschaften“ gesucht. Das können beispielsweise Projekte sein, die Rest- und Abfallstoffe in der Produktion innovativ nutzen, Maßnahmen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen, oder auch die Einführung neuer, nachhaltiger Produkte. 

Interessierte Unternehmen werden von der Zukunftsagentur Rheinisches Revier unterstützt. Neben Informationsveranstaltungen werden in einem verpflichtenden Beratungsgespräch die Fördermöglichkeiten und Perspektiven einer Projektidee und die Strategie zur Umsetzung des Vorhabens erarbeitet. 

Termine und Fristen

Der Stichtag zur Projekteinreichung ist der 19. April 2024. Bis dahin können sich Unternehmen mit ihrem Vorhaben bewerben. Ein weiterer Stichtag folgt voraussichtlich im Oktober 2024.

Die Zukunftsagentur bietet gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln eine virtuelle Informationsveranstaltung für interessierte Unternehmen sowie Beratungstage für individuelle Fragen an. Anmeldungen zur Informationsveranstaltung und Terminabsprachen für Beratungen sind unter unternehmen-revier@rheinisches-revier.de möglich.

Die digitale Informationsveranstaltung findet statt am:

  • 15. Februar, 14 bis 15.30 Uhr

Wer kann sich bewerben?

Unternehmen aus dem Rheinischen Revier mit weniger als 250 Angestellten und einem Umsatz von bis zu 50 Millionen Euro im Jahr oder einer Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro im Jahr.

Was wird gefördert?

Es werden Investitionen und Personalkosten zur Realisierung von Vorhaben mit Bezug zu den vier inhaltlichen Themenfeldern gefördert:

  • Digitalisierung, z.B. von Prozessen oder Geschäftsmodellen
  • nachhaltiges Wirtschaften, z.B. Ansätze klimaneutraler Produktion, Energie- und Ressourceneffizienz
  • resiliente Gestaltung des Standortes, z.B. Kompetenzbildung, Erschließung neuer Geschäftsfelder, Nutzung endogener Potenziale
  • Zukunftsraum Rheinisches Revier (themenoffen), z.B. Qualifizierung und Fachkräftesicherung, Cluster- und Innovationsmanagement, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Standortes

Förderfähig sind grundsätzlich Einzelprojekte und Verbundprojekte. Gemäß der Förderrichtlinie sollten die einzureichenden Projekte neben dem Nutzen für den Antragsteller weitere Qualitätskriterien erfüllen beziehungsweise konkrete Aussagen treffen zu:

  • Qualität und Erfolgsaussichten des Projekts
  • Wirtschaftlicher Nutzen für das Rheinische Revier
  • Innovation und Kreativität des Ansatzes
  • Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Antragstellers
  • Übertragbarkeit auf andere Regionen​

Näheres zu den Kriterien und Rahmenbedingungen erfahren Sie in unserem regionalen Investitionskonzept oder im persönlichen Gespräch mit der Zukunftsagentur.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird grundsätzlich als Anteilfinanzierung gewährt und erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren zweckgebundenen ZuschussesDer Förderhöchstsatz beträgt 60 Prozent für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (bei Verbundpartnern mit nicht-gewerblicher Tätigkeit bis zu 90 Prozent), der Förderhöchstbetrag im Bereich der De-minimis-Beihilfen 200.000 Euro. Verbundvorhaben können maximal mit 800.000 Euro gefördert werden. Der Förderhöchstbetrag reduziert sich um die De-minimis-Beihilfen, die die/der Begünstigte in den letzten beiden und im laufenden Kalenderjahr erhalten hat. 

Die Vorhaben durchlaufen ein zweistufiges Verfahren. Nach dem Beschluss einer Förderempfehlung durch die Jury werden die Vorhabenträger zur Antragseinreichung aufgefordert. 

Zur Teilnahme am Wettbewerb ist die Vereinbarung eines Beratungstermins mit der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH zwingend erforderlich. Im Anschluss können die Unterlagen fristgerecht zu einem der folgenden Stichtage eingereicht werden. 

Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie bei der Zukunftsagentur Rheinisches Revier.