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Gründung in der Immobilienbranche

Sie möchten sich als Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter (§ 34c GewO) oder Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO) selbstständig machen?

Hier finden Sie wesentliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und Genehmigungen sowie zu weiteren Themen, die Ihre Branche betreffen.