IHK begrüßt Überbrückungshilfen

IHK begrüßt Überbrückungshilfen
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Stand: 10.07.2020

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein begrüßt die Corona-Überbrückungshilfen, die ab heute beantragt werden können. „Dieses Förderprogramm der Bundesregierung kann zu einem enorm wichtigen Instrument für Unternehmen werden, die besonders hart von der Krise betroffen sind“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Viele werden noch eine längere Zeit mit Umsatzeinbrüchen zu kämpfen haben.“

Im Gegensatz zu den Corona-Soforthilfen stellen die Betriebe den Antrag auf Überbrückungshilfen nicht selbst. Sie müssen sich an einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer wenden, der dann für das Unternehmen den Antrag stellt. Die entsprechende Antragsplattform im Internet ist heute freigeschaltet worden. Zur Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Steuerberater stellt die IHK-Organisation den Unternehmen online einen Überbrückungshilfe-Rechner zur Verfügung: www.ihk.de/ueberbrueckungshilfe

Die Corona-Überbrückungshilfe gilt als Folgeprogramm der Corona-Soforthilfe und soll Solo-Selbstständige und Betriebe dabei unterstützen, die Auswirkungen des Lockdowns zu verkraften. Antragsberechtigt sind alle hauptberuflich Solo-Selbstständigen und kleine wie mittelgroße Betriebe, bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vor-jahresmonaten eingebrochen ist. Die Corona-Überbrückungshilfe kann für maximal drei Monate beantragt werden, die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate Juni, Juli, August 2020. Erstattet werden maximal 150.000 Euro der förderfähigen Fixkos-ten, gestaffelt nach der Höhe des erwarteten Umsatzeinbruchs. Das Land NRW hat zudem das Bundesprogramm um ein eigenes Zusatzprogramm ergänzt, über das Solo-Selbstständige für die Monate Juni bis August jeweils 1.000 Euro für den privaten Lebensunterhalt ansetzen können.

Unternehmen, die Fragen rund um das Thema Corona-Virus haben, können sich telefonisch und per E-Mail an die IHK-Hotline wenden: Tel. 02151 635-424 und corona@mnr.ihk.de. Weitere Informationen sind auf der IHK-Website zu finden (www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/22414). Dort können sich Interessierte auch für einen IHK-Sondernewsletter anmelden, der über aktuelle Entwicklungen und Hilfeleistungen im Rahmen der Corona-Krise informiert.