Neues Jahr – Neue Regeln 2024

Neues Jahr – Neue Regeln 2024
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Achtung!

In unserem IHK-Magazin Februar 2024 ist auf S. 36 folgender Absatz enthalten:

Aufbewahrungsfrist: Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege beträgt ab 2024 für Betriebe nur noch acht statt zehn Jahre.

Diese Information ist (Stand heute) nicht richtig! Die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist ist Bestandteil des Bürokratieentlastungsgesetzes IV, welches bislang aber noch nicht verabschiedet wurde. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.

Steuererklärungsfristen  

Die Erklärungsfrist für die Einkommenssteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2023 läuft am 2. September 2024 ab, mit Unterstützung eines Steuerberaters am 2. Juni 2025. Ab dem Veranlagungszeitraum 2024 laufen die Lockerungen des Corona-Steuerhilfegesetzes aus und man kehrt zur Standardabgabefrist von sieben Monate nach Jahresende zurück. Die Erklärung für den Veranlagungszeitraum 2024 ist also bis zum 31. Juli 2025 abzugeben, mit Hilfestellung der steuerberatenden Berufe bis zum 30. April 2026. 

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2024 um 696 Euro auf 11.604 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt auf 9.312 Euro. Der Spitzensteuersatz wird 2024 ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro erhoben. 

Verringerter Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie 

Der verringerte Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie wurde nicht verlängert und ist Ende 2023 ausgelaufen. Seit dem 1. Januar 2024 gilt damit wieder der Regelmehrwertsteuersatz von 19 Prozent. 

Mitteilung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten 

Seit dem 1. Januar 2024 können Mitteilungen an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bzgl. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten elektronisch erfolgen, ab 2028 wird die elektronische Mitteilung verpflichtend. 

SV-Meldeportal 

Das Meldeportal sv.net läuft in 2024 aus, Arbeitgeber müssen ab dem 1. März 2024 das neue Portal SV-Meldeportal nutzen. Die Registrierung und der Login sind beim neuen Portal nur mit einem gültigen Elster-Zertifikat möglich. 

Rezepte und Krankschreibungen 

Seit dem 1. Januar 2024 sind Vertragsärzte verpflichtet, elektronische Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente auszustellen. 

Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung besteht seit dem 7. Dezember 2023 bei Symptomen einer Erkältung oder eines grippalen Infekts nun dauerhaft. 

Gesetzlicher Mindestlohn 

Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro gestiegen, zum 1. Januar 2025 steigt er auf 12,82 Euro. 

Die Jahresverdienstgrenze für Minijobber ist durch die Änderung des Mindestlohns von 6.240 auf 6.456 Euro angehoben worden, der monatliche Durchschnittslohn liegt damit bei 538 Euro. Die monatliche Arbeitszeit bleibt bei Zahlung des Mindestlohns bei 43 Stunden im Monat. 

Die Mindestausbildungsvergütung (Azubi-Mindestlohn) ist für das 1. Lehrjahr auf 648, für das 2. Lehrjahr auf 766, für das 3. Lehrjahr auf 876 Euro und für das 4. Lehrjahr auf 909 Euro gestiegen. 

Krankenkassenzusatzbeitrag 

Der Krankenkassen-Zusatzbeitrag ist um 0,1 Prozentpunkte auf durchschnittlich 1,7 Prozent erhöht worden. 

Black Box in PKW und Nutzfahrzeugen 

Ab dem 7. Juli 2024 muss in allen neu zugelassenen PKW und Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen verpflichtend ein Event Data Recorder (Black Box) verbaut sein, um die Aufklärung von Verkehrsunfällen zu erleichtern. 

Führerschein-Umtauschpflicht 

Die Führerschein-Umtauschpflicht für Führerscheininhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 läuft zum 19. Januar 2024 ab, für die Jahrgänge ab 1971 zum 19. Januar 2025. 

Einwegkunststoffverpackungen und Pfandpflicht 

Seit dem 1. Januar 2024 sind Hersteller von Einwegkunststoffverpackungen (beispielsweise Lebensmittelbehälter, Tüten, Getränkebecher, Feuchttücher oder Luftballons) nach dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) verpflichtet, sich beim Umweltbundesamt im Einwegkunststoffregister zu registrieren und eine Sonderabgabe in den Einwegkunststofffonds für die betroffenen Einwegkunststoffe leisten. Als Hersteller gilt derjenige, der Einwegverpackungen erstmals befüllt und/oder erstmals auf dem Markt bereitstellt und/oder importiert. 

Seit dem 1. Januar 2024 besteht die Pfandpflicht für Milch und Milchgetränke ab 0,1 l in Einweg-Kunststoffflaschen. 

Ab dem 3. Juli 2024 dürfen Einweg-Kunststoffflaschen nur mit einem fest mit der Flasche verbundenen Deckel (sog. Tethered Caps) zum Verkauf angeboten werden. 

Tierhaltungsform wird Pflichtangabe 

Die Tierhaltungsform muss nun beim Verkauf von Fleisch verpflichtend angegeben werden. Die Verpflichtung gilt für alle Verkaufsformen. 

Erweiterte Pflichtangaben auf Kassenbons 

Seit dem 1. Januar 2024 gelten erweiterte Pflichtangaben auf Kassenbons, die nun die Seriennummern des elektronischen Aufzeichnungssystems und des Sicherheitsmoduls ausweisen müssen. Auch der Prüfwert und der fortlaufende Signaturzähler müssen auf dem Kassenbon stehen. 

Geldwäscheprävention  

Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz, u.a. auch Versicherungsvermittler und Immobilienmakler, waren bis zum Stichtag 1. Januar 2024 verpflichtet, sich im elektronischen Meldeportal goAML der FIU (Financial Intelligence Unit) zu registrieren. Das Portal dient der elektronischen Übermittlung von Geldwäschemeldungen. 

Transparenzregister – Schonfrist ist abgelaufen 

Die Schonfrist für alle Verpflichteten bzw. Unternehmensformen zur Eintragung in das Transparenzregister ist mit dem 31. Dezember 2023 abgelaufen, seit dem 1. Januar 2024 ist die fehlende oder fehlerhafte Erfassung für alle mit einem Bußgeld bewehrt. Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Registerpflicht auch für die eGbR (siehe unten). 

Hinweisgeberschutzgesetz 

Die Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist seit dem 17. Dezember 2023 auch für alle Unternehmen mit mindestens 50 Arbeitnehmern verpflichtend. Die Nichteinrichtung ist mit einem Bußgeld bewehrt. 

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) 

Seit dem 1. Januar 2024 gelten die Pflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern. Die mit dem LKSG verbunden Berichts- und Sorgfaltspflichten werden auch auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) Folgen haben, da sich die Großunternehmen von ihren unmittelbaren Zulieferern berichten lassen müssen und angehalten sind, die Vorgaben außerhalb des eigenen Unternehmens auch innerhalb der Lieferkette einzuhalten. 

Fachkräfteeinwanderungsgesetz reformiert 

Durch die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes können qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten künftig leichter in Deutschland eine Arbeitstätigkeit aufnehmen. Das Gesetzt tritt stufenweise ab dem 18. November 2023 in Kraft. 

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) 

Mit der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) sind zum 1. Januar 2024 für Personengesellschaften umfassende Neuerungen in Kraft getreten. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird nun auch per Gesetz als selbständig rechtsfähig anerkannt und kann damit selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Die GbR ist auch für Freiberufler geöffnet. Es wurde ein neues Gesellschaftsregister geschaffen, in die sich eine GbR eintragen lassen kann und dann unter "eGbR” firmiert. Eine Eintragungspflicht besteht, mit Ausnahmen, nicht, ist aber für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften, z.B. grundbuchpflichtigen Grundstücksgeschäften, erforderlich. 

Gründerstipendium 

Das Gründerstipendium NRW wurde zum 1. Oktober 2023 um 3 Jahre verlängert. Die monatliche Förderung wurde von 1.000 auf 1.200 Euro angehoben. Das Stipendium kann bei Geburt eines Kindes nun um drei Monate verlängert und während des Bezugs von Elterngeld für bis zu zwölf Monate ausgesetzt werden.