19% Mehrwertsteuer auf Speisen ab dem 01.01.2024

19% Mehrwertsteuer auf Speisen ab dem 01.01.2024
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Die zeitweise Absenkung der Mehrwertsteuer für Essen in Restaurants wird Ende 2023 auslaufen.

Um einen reibungslosen Ablauf im neuen Jahr zu gewährleisten, ist folgendes zu beachten:

1. Die richtigen Mehrwertsteuersätze müssen in der Warenwirtschaft und in den Kassensystemen (sowie in allen betrieblichen Systemen) hinterlegt sein.

2. Sofern auf den Speisekarten und in den Preislisten die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, sollte auch hier der aktuelle Mehrwertsteuersatz hinterlegt werden.

3. Für Speisen, die nicht in Restaurants verzehrt werden, dem sogenannten Außer-Haus-Verkauf ändert sich nichts. Hier bleibt der Mehrwertsteuersatz nach wie vor bei 7%. 

4. Hoteliers und Beherbergungsbetriebe sollten bedenken, das Aufteilungsgebot hinsichtlich des Frühstücksanteils, wieder auf den Wert vor der Mehrwertsteuerreduzierung zu setzen.