EM 2024: Was ist zu beachten?

EM 2024: Was ist zu beachten?
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Vom 14. Juni bis zum 14. Juli ist Deutschland Gastgeber der 17. Fußball-Europameisterschaft. Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen im EM-Kontext vermarkten möchten, müssen bestimmte Richtlinien beachten. Ebenso gibt es Vorgaben für die Durchführung von Public-Viewing-Veranstaltungen. Hier sind einige der wichtigsten Punkte:

Schutzrechte der UEFA 

Die UEFA besitzt alle Rechte an Namen, Logos, Marken usw., die mit der EM verbunden sind. Unternehmen benötigen eine Lizenz, um diese geschützten Elemente zu verwenden.

Werbung mit Bezug zur EM 

Werbung mit EM-Bezug ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt, solange sie nicht irreführend ist oder gegen die Rechte der UEFA verstößt.

Zulässige Werbung während der Europameisterschaft könnte beinhalten:

  •  „Feiern Sie das Fußballfieber mit 20 % Rabatt auf alle Sportartikel während der EM!“
  •  „Erhalten Sie 1 % Rabatt für jedes Tor der deutschen Nationalelf auf unser gesamtes Sortiment!“
  • „Genießen Sie unsere Fan-Wurst für nur 2,50 Euro!“
  • „Entdecken Sie unser großes Fan-Sortiment mit 10 % Rabatt auf Geschirr!“
  • Dekoration mit Fahnen der Austragungsländer, Bällen und Toren – ganz ohne UEFA-Symbole.

Unzulässige Werbung könnte sein:

  • Verwendung geschützter Markennamen der UEFA in Produktnamen, z. B. „Euro 2024-Semmeln“
  • Irreführende Hinweise auf ein offizielles UEFA-Sponsorship oder Vergleichbarkeit mit UEFA-Produkten
  • Nachahmungen von UEFA-Produkten oder Sponsorenartikeln

Es ist wichtig, jede Werbung vor Veröffentlichung auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen. 

Verwendung von EM-Logos 

Unternehmen dürfen eigene EM-Logos verwenden, solange diese nicht den offiziellen Logos ähneln.

Verwendung der Farben Schwarz-Rot-Gold

Diese Farben dürfen grundsätzlich verwendet werden, solange sie nicht als nationales Hoheitszeichen dargestellt werden.

Verwendung von Spielerporträts 

Die geschäftliche Verwendung von Spielerporträts erfordert die Zustimmung der Spieler oder der Urheber der Bilder.

Vertrieb von Fan-Artikeln 

Offizielle Fan-Artikel dürfen nur mit einer Lizenz der UEFA vertrieben werden.

Sonderaktionen und Gewinnspiele 

Sonderaktionen und Gewinnspiele im Zusammenhang mit der EM sind unter Einhaltung der allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Regeln zulässig.

Folgen von Verstößen

Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, riskieren Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowie strafrechtliche Konsequenzen.

Public Viewing 

Public Viewing kann wirtschaftlich lohnend sein, erfordert jedoch Lizenzen und die Einhaltung bestimmter Vorschriften.

    1. Als Gastronom oder Veranstalter benötigen Sie eine Lizenz für die öffentliche Übertragung von EM-Spielen im TV oder auf Großleinwand, es sei denn, es handelt sich um eine „kleine Veranstaltung“, für die keine Lizenz erforderlich ist. Eine „kleine Veranstaltung“ gemäß der UEFA-Definition umfasst bis zu 300 Teilnehmende, ohne Sponsoring und Eintrittsgeld. Bei solchen Veranstaltungen dürfen Speisen und Getränke verkauft werden, solange keine anderen kommerziellen Aktivitäten stattfinden. Es ist jedoch nicht ratsam, erhöhte Preise für Speisen und Getränke zu verlangen, da dies als Eintrittsgeld angesehen werden kann. Es ist untersagt, UEFA-Logos zu verwenden, die Veranstaltung als offiziell zu kennzeichnen oder das TV-Signal zu modifizieren. Veranstalter müssen sicherstellen, dass sie die allgemeinen Bedingungen der UEFA für öffentliche Übertragungen einhalten und alle erforderlichen TV-Abonnements und örtlichen Genehmigungen vorliegen.

    2. Eine Veranstaltung gilt gemäß der UEFA als kommerziell, wenn sie einen direkten Gewinn durch den Verkauf von Produkten, Gütern und Dienstleistungen erzielt, einschließlich Essen und Getränke, und/oder Dritten Werbemöglichkeiten bietet (Sponsoring), unabhängig davon, ob dies kostenlos oder kostenpflichtig geschieht, und/oder Eintrittsgelder erhoben werden. Dies schließt auch ähnliche Maßnahmen ein, wie Unkostenbeiträge, Mindestverzehranforderungen und erhöhte Speise- und Getränkepreise.

    3. Die Lizenz für Public-Viewing-Veranstaltungen kann ausschließlich online über das Antragsportal auf der UEFA-Webseite beantragt werden. Nicht-kommerzielle Public Viewings sind kostenfrei, während für kommerzielle Veranstaltungen Lizenzgebühren anfallen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Zuschauerkapazität und beginnt bei 500 Euro für Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Zuschauern, wobei sie mit zunehmender Zuschauerzahl steigt. Weitere Informationen sind auf der Webseite der UEFA verfügbar.

    4. Eine einzige von der UEFA genehmigte Lizenz deckt alle 51 Spiele der Europameisterschaft ab. Falls ein Veranstalter Public Viewings an mehreren Standorten durchführen möchte, ist für jeden Standort eine separate Lizenz erforderlich.

    5. Bei der Organisation einer Public-Viewing-Veranstaltung müssen alle relevanten Gesetze eingehalten werden, einschließlich der Vorschriften zum Lärmschutz. Besondere Aufmerksamkeit sollte dieses Jahr auch den aktuellen Hygienevorschriften gewidmet werden. Darüber hinaus ist je nach Spielart zu beachten, dass das Public Viewing zu festgelegten Zeiten beginnen muss und möglicherweise ab einem bestimmten Zeitpunkt nur noch Inhalte der offiziellen Sponsoren gezeigt werden dürfen.

    6. Der Veranstalter des Public Viewings muss den offiziellen Sponsoren Erstverhandlungsrechte einräumen. Liegt eine Lizenz seitens der UEFA vor, sollten zur Vermeidung von Konflikten und Auseinandersetzungen mit der UEFA die von ihr aufgestellten Bedingungen für die Hinzuziehung von Sponsoren und der Veranstaltungs-/Sponsoren-Werbung beachtet werden.

      Erst wenn keiner der offiziellen Sponsoren und auch keiner der Rundfunkanbieter interessiert ist, dürfen andere Sponsoren herangezogen werden. Diese Sponsoren wiederum dürfen keine Wettbewerber der oben genannten offiziellen Sponsoren oder der Rundfunkanbieter mit Übertragungsrechten (siehe 9) sein.

    7. Bei der Bewerbung des Public-Viewing-Events darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass die Veranstaltung mit der UEFA in Verbindung steht. Was Sie daher als Veranstalter nicht dürfen:
      - die Logos/Marken der UEFA oder der UEFA EURO 2024 verwenden
      - Ihre eigene Veranstaltung als offizielle Veranstaltung der UEFA EURO 2024 ausgeben
      - das ausgestrahlte Bild verändern oder modifizieren, etwa indem zusätzliche Grafiken hinzugefügt werden
      - die Veranstaltung mit einem anderen als den offiziellen Sponsoren bewerben

    8. Anträge für Public-Viewing-Lizenzen können nur online über das Antragsportal eingesendet werden. Wenn Lizenzgebühren an die UEFA zu entrichten sind, können Zahlungen nur per Kreditkarte erfolgen und müssen vor der Ausstellung der Lizenz bei der UEFA eingehen. Die gezahlten Gebühren können unabhängig von der tatsächlichen Durchführung der Public-Viewing-Veranstaltung nicht zurückerstattet werden. Die Gebühren verstehen sich netto und enthalten keine Mehrwertsteuer.

      Zeitlicher Ablauf
      - 10. Mai 2024: Ende der Antragsfrist
      - 14. Juni 2024: Eröffnungsspiel der UEFA EURO 2024
      - 14. Juli 2024: Endspiel der UEFA EURO 2024

    9. Die Telekom hält für Deutschland die Übertragungsrechte der Europameisterschaft 2024 und hat sich mit den Partnern ARD, ZDF und RTL auf Sublizenzen geeinigt. Fünf Spiele verbleiben exklusiv bei MagentaTV, der TV-Plattform der Telekom. MagentaTV zeigt als einziger deutscher Anbieter alle Spiele der UEFA EURO 2024.

    10. Zu beachten ist, dass beim Public Viewing zusätzliche Gebühren der GEMA und gegebenenfalls für eine Lizenz bei der Deutschen Telekom wegen der öffentlichen Ausstrahlung von Fernsehprogrammen anfallen können. Die GEMA bietet in der Regel Sondertarife für Sportereignisse wie die Fußball-EM an. Darüber hinaus ist der Rundfunkbeitrag zu entrichten.