CO2-Grenzausgleich der EU: Was kommt auf die Unternehmen zu?
Alle Unternehmen innerhalb der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel oder Wasserstoff aus Drittländern importieren, sind ab Oktober 2023 von Berichtspflichten betroffen. Die EU-Kommission hat dazu einen Entwurf einer CBAM-Durchführungsverordnung veröffentlicht, die bis zum Spätsommer 2023 förmlich angenommen werden soll.
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