Sonstige Bescheinigungen für den Außenhandel

Sonstige Bescheinigungen für den Außenhandel
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Firmenbescheinigung

Mit einer Firmenbescheinigung bestätigt die IHK die Existenz eines Unternehmens. Die Bescheinigung enthält zudem Informationen zu den Vertretern und Hinweise zur Tätigkeit der Firma.

Sie benötigen eine Firmenbescheinigung z. B. bei der Teilnahme an bestimmten öffentlichen Ausschreibungen oder im Einzelfall bei der Errichtung einer Niederlassung im Ausland.

Handelsrechnungen

Die (Zoll-)Behörden vieler Staaten verlangen bei der Einfuhr von Waren die Vorlage bestimmter Geschäftspapiere, die von der IHK bescheinigt wurden. Zu diesen Dokumenten gehört auch die Handelsrechnung. Oftmals ist zusätzlich zu der IHK-Bescheinigung eine konsularische Legalisierung vorgeschrieben. Aber auch lediglich der Wunsch des Kunden nach bestimmten Dokumenten, zum Beispiel im Rahmen von Akkreditiv-Geschäften, kann der Grund sein.

Visaanträge (Einladungsschreiben)

Bei der Einladung von Geschäftsleuten aus Ländern, für deren Staatsbürger eine Visumspflicht bei der Einreise nach Deutschland besteht, wird von der Deutschen Botschaft oder den Generalkonsulaten bei der Antragstellung ein Einladungsschreiben und gegebenenfalls eine Verpflichtungserklärung der einladenden Firma verlangt. In einigen Fällen ist eine Bescheinigung des Einladungsschreibens durch die IHK erforderlich.

Um zeitaufwendige Nachforderungen zu vermeiden, sollten sich deshalb Reisende rechtzeitig vor Reisebeginn mit der zuständigen Auslandsvertretung in Verbindung setzen und sich nach den jeweiligen örtlichen Besonderheiten in Bezug auf die Visumausstellung erkundigen.