Versicherungsvermittler und -berater

Versicherungsvermittler ist, wer gewerbsmäßig für seine Kunden Versicherungsschutz beschafft, ausstattet oder abwickelt, ohne selbst Versicherungsnehmer oder Versicherer zu sein. Für seine Tätigkeiten erhält er von den Versicherungsnehmern regelmäßig eine Provision.
Versicherungsberater dagegen dürfen von Versicherungsunternehmen keinerlei wirtschaftliche Vorteile erhalten. Sie werden ausschließlich von ihren Kunden auf Honorarbasis vergütet.
Wie aber wird man selbstständiger Versicherungsvermittler oder -berater? Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen Sie für diese Tätigkeit erfüllen müssen.
Erlaubnis und Registrierung
Als Versicherungsvermittler oder -berater dürfen Sie nur tätig werden,
wenn Sie im Vermittlerregister eingetragen sind. Dazu benötigen Sie
eine Erlaubnis nach § 34 d GewO. Auch Ihre Mitarbeiter, die für die Vermittlung oder Beratung in leitender Position verantwortlich sind, müssen Sie unmittelbar nach Aufnahme der Tätigkeit zur Eintragung im Register anmelden.
Voraussetzungen
Damit die IHK Ihnen die Erlaubnis erteilen kann, müssen Sie Ihre
persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung)
sowie ausreichende Sachkunde nachweisen.
Hinweise, welche Unterlagen wir dafür im Einzelnen von Ihnen benötigen, finden Sie am Ende der Antragsformulare.
Ausnahme: Gebundene Vermittler
Gebundene Vermittler benötigen keine Erlaubnis. Diese werden über ihr Versicherungsunternehmen im Vermittlerregister eingetragen.
Sachkundeprüfung
Die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Versicherungsfachfrau/-mann IHK“ führen wir in Kooperation mit der IHK Düsseldorf durch. Termine und Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der IHK Düsseldorf.
Berufshaftpflichtversicherung
Der Versicherungsvermittler muss den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erbringen. Hierbei handelt es sich um eine Vermögensschadenhaftpflicht mit Deckungsbeiträgen von mindestens 1.300.380 Euro pro Schadensfall und mindestens 1.924.560 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres.
Weiterbildungsverpflichtung
Alle Versicherungsvermittler und -berater sowie die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden Beschäftigten müssen sich mindestens 15 Stunden pro Jahr weiterbilden. In welcher Form diese Weiterbildung erfolgen kann und ob beziehungsweise wie dies nachzuweisen ist, ist in der Versicherungsvermittlungsverordnung geregelt. Von der Weiterbildungsverpflichtung sind lediglich die produktakzessorischen Vermittler sowie Annexvermittler ausgenommen.
Nachweise und Unterlagen zur Weiterbildung müssen Sie fünf Jahre aufbewahren. Nur nach Aufforderung müssen Sie sich gegenüber der IHK zur Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung erklären.
Nähere Informationen zur Weiterbildungspflicht finden Sie in den vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten FAQs.
Antragsformulare
-
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 d GewO
sowie auf Eintragung in das Vermittlerregister nach § 11 a GewO -
Anlage vertretungsberechtigter sachkundiger Aufsichtspersonen
nach § 34 d Abs. 5 Nr. 4 GewO - Registrierung von Mitarbeitern in leitender Position
-
Mitteilung über Tätigkeit in einem anderen Mitgliedsstaat
der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum - Erklärung zur Weiterbildungsverpflichtung
Gebühren
Nach der Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein sind mit dem Eingang eines Antrags folgende Gebühren fällig. Sie erhalten hierzu einen gesonderten Gebührenbescheid.
Antrag |
Gebühr |
---|---|
Erlaubnisverfahren als Versicherungsvermittler oder -berater |
292,00 € |
Erlaubnisbefreiung als produktakzessorischer Vermittler |
193,00 € |
Registrierung Gewerbetreibender |
85,00 € |
Registrierung Angestellter |
13,00 € |
Änderung der Registerdaten |
27,00 € |
Ergänzung weiterer EU-Staaten |
27,00 € |